Istanbul-Konvention tritt in Kraft

Am 1. Februar 2018 tritt in Deutschland das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul-Konvention) in Kraft. Deutschland verpflichtet sich damit zu einem umfassenden Schutz von Frauen vor Gewalt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat lange für die Ratifikation gekämpft.

„Bereits in der vergangenen Legislaturperiode wurden auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion viele Verpflichtungen aus der Konvention umgesetzt. Dazu gehört die Reform des Sexualstrafrechts mit dem im Gesetz verankerten Prinzip ,Nein heißt Nein‘. Es geht jedoch um mehr: Die Istanbul-Konvention verlangt den Schutz von Frauen, sowie alle Formen von Gewalt zu verfolgen und zu beseitigen, unabhängig davon, ob es sich um psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt handelt.

In Deutschland weit verbreitet ist die häusliche Gewalt. Aber auch Zwangsheiraten und Genitalverstümmelung sind ein Thema: So leben in Deutschland über 50.000 Frauen, die Opfer von Genitalverstümmelung geworden sind. Nicht zuletzt geht es um Formen der psychischen Gewalt. Sexistische und frauenfeindliche Hassrede, die Frauen einschüchtern und zum Schweigen bringen soll, ist Alltag im Internet.

Die Konvention ist ein wesentlicher Beitrag, um die Menschenrechte von Frauen zu sichern. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich für eine kraftvolle Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland einsetzen.“

Gabriela Heinrich, zuständige Berichterstatterin auf spdfraktion.de