Wichtiges Urteil für die Rechte intersexueller Menschen

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Verfassungswidrigkeit der Beschränkung von Geschlechtseinträgen in das Geburtenregister festgestellt und damit ein klares Zeichen für die Rechte von trans- und intersexuellen Menschen gesetzt. Die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich darüber hinaus für eine weitere gesellschaftliche Stärkung aus.

„In einem heute veröffentlichten Beschluss fordert das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit der Eintragung eines dritten Geschlechts im Geburtenregister. Damit stärkt das Gericht die Rechte von intersexuellen Menschen in Deutschland. Denn das Gericht macht deutlich, dass die Beschränkung auf die Geschlechtseinträge ‚weiblich‘ und ‚männlich‘ verfassungswidrig ist, soweit keine dritte Möglichkeit besteht, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Verbesserung der Lage von trans- und intergeschlechtlichen Menschen. Jetzt muss es darum gehen, eine personenstandsrechtliche Neuregelung zu schaffen, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt und die Rechte intersexueller Menschen wahrt. Wir hoffen sehr, dass eine neue Bundesregierung hierzu möglichst schnell einen geeigneten Vorschlag vorlegen wird.

Gleichzeitig muss auch unabhängig von der heutigen Entscheidung weiterhin alles getan werden, damit Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können – mit gleichen Rechten und Pflichten. Dafür müssen neben rechtlichen Regelungen auch medizinische und soziale Aspekte in den Blick genommen werden. Zudem müssen Initiativen gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie gestärkt werden, um einer gesellschaftlichen Diskriminierung und Stigmatisierung homo-, bi-, inter- und transsexueller Menschen entgegenzuwirken.“

Eva Högl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende auf spdfraktion.de