Drittes Corona-Steuerhilfegesetz unterstützt Familien und Unternehmen

Mit dem heute im Finanzausschuss beschlossenen Dritten Corona-Steuerhilfegesetz werden Familien und Unternehmen bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie unterstützt. Von den steuerlichen Erleichterungen geht ein positiver Impuls für die konjunkturelle Erholung aus.

„Der Finanzausschuss hat heute das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Die in dem Gesetz enthaltenen steuerlichen Erleichterungen in Höhe von rund 7,5 Milliarden Euro unterstützten Familien und Unternehmen bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie.

Den Familien helfen wir mit der erneuten Gewährung eines Kinderbonus von 150 Euro für jedes kindergeld-berechtigte Kind. Da der Kinderbonus nicht auf Sozialleistungen angerechnet wird, profitieren davon auch Familien mit geringen Einkommen. Außerdem wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz für die Gastronomie bis zum 31. Dezember 2022 verlängert und der steuerliche Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 erhöht.

Die Maßnahmen wirken schnell und kommen direkt bei den Familien und Unternehmen an. Von ihnen geht deshalb auch ein positiver Impuls für die konjunkturelle Entwicklung aus.“

Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher auf spdfraktion.de