Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung erklärt Leiter der Zukunftswerkstatt „Demokratie und Freiheit“ des SPD-Parteivorstandes, der saarländische SPD-Vorsitzende Heiko Maas:
Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bedeutet eine wesentliche Stärkung der Bürgerrechte. Die freie Wahrnehmung der Grundrechte darf durch den Staat nicht eingeschränkt werden, dies hat das Bundesverfassungsgericht nun noch einmal klar bestätigt. Der Staat darf und muss bei sich anbahnenden Straftaten auch mit dem Mittel der Überwachung tätig werden können. Aber das Gericht hat dazu heute eine klare Grenze definiert: Die Freiheit des Einzelnen. Das Urteil ist eine klare Absage an die Ermittlungsmethode des Generalverdachtes. Auch im Zeitalter der grenzenlosen Kommunikation und Informationsvermittlung gibt es ein Grundrecht auf Privatsphäre, Datenschutz und Selbstbestimmung. Unsere freiheitliche Grundordnung hat sich damit erneut als eine der stärksten Demokratien der Welt erwiesen.