In der Bevölkerung ist es ein Renner: Mehr als 330 000 Familien haben sich in den vergangenen zweieinhalb Jahren mit dem Baukindergeld den Traum vom Eigenheim erfüllt.
Unser Ziel ist, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Vor allem Vizekanzler und Finanzminister Olaf Scholz sowie Verbraucherministerin Christine Lambrecht haben wichtige Maßnahmen für eine soziale Wohnungspolitik erreicht:
- Der Bund fördert den sozialen Wohnungsbau mit fünf Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode, damit können 100.000 neue Sozialwohnungen entstehen.
- Für Mieterinnen und Mieter hat vor allem Christine Lambrecht einiges erreicht: So stoppen wir den Missbrauch von Modernisierungsmaßnahmen und entlasten Mieterinnen und Mieter durch die Verlängerung der Mietpreisbremse.
- Und mit dem Baukindergeld unterstützen wir schon über 330.000 Familien bei der Bildung von Wohneigenturm.
Inzwischen sind bundesweit rund sieben Milliarden Euro aufgebraucht, wie die zuständige Förderbank KfW mitteilte. Eine weitere Verlängerung ist laut Innenministerium derzeit allerdings nicht geplant. Anträge können damit jetzt nur noch Familien stellen, die spätestens Ende März einen Kaufvertrag unterschrieben oder eine Baugenehmigung bekommen haben.
Eine Zwischenbilanz
Die Idee
Das Baukindergeld soll es jungen Familien mit mittleren Einkommen leichter machen, ein Haus zu bauen oder eine Wohnung zu kaufen. Das soll zugleich den Mietwohnungsmarkt entlasten und für die Familien auch langfristig eine solide Altersvorsorge schaffen. Seit dem 18. September 2018 können Elternpaare und Alleinerziehende die staatliche Förderung beantragen. Es gibt dann pro Kind 12 000 Euro, ausgezahlt in zehn Jahresraten zu 1200 Euro. Insgesamt stehen 9,9 Milliarden Euro zur Verfügung. Ist die Fördersumme verbraucht, soll nach bisherigen Plänen nicht aufgestockt werden.
Die Voraussetzungen
Baukindergeld bekommt man nur bis zu einem bestimmten zu versteuernden Haushaltseinkommen. Die Schwelle liegt für Familien mit einem Kind bis 90 000 Euro und steigt dann pro Kind um 15 000 Euro an. Um dies zu prüfen, bildet die KfW den Durchschnitt der Einkommensteuerbescheide der beiden Vorjahre – das können Eltern ausnutzen, die wegen einer Elternzeit vorübergehend geringere Einkommen versteuern mussten. Weitere Voraussetzungen: Man muss mit den Kindern selbst in dem Haus oder der Wohnung wohnen. Außerdem darf man die Immobilie nicht von direkten Verwandten wie Eltern oder Großeltern kaufen und die Familie darf keine andere Immobilie besitzen. Für genossenschaftliches Wohnen gibt es kein Baukindergeld.
Die Anträge
Den Antrag stellt man innerhalb eines halben Jahres, nachdem man in sein neues Heim eingezogen ist. Letztmalig ist das am 31. Dezember 2023 möglich – allerdings nur, wenn die Verträge bis Ende März 2021 unterschrieben waren oder der Bau bis dahin genehmigt war.
Die Antragstellenden
Die meisten Familien, die Baukindergeld beantragen, haben laut KfW ein oder zwei Kinder. In etwa der Hälfte der Fälle sind die Kinder noch keine vier Jahre alt, bei zwei Dritteln maximal sechs Jahre alt. Rund drei Viertel der Antragssteller haben als Familie ein Jahreseinkommen von weniger als 50 000 Euro, die meisten sogar unter 40 000 Euro.
Ihre Häuser und Wohnungen
Gebaut und gekauft wurde bisher etwas mehr in der Stadt als auf dem Land: Rund 60 Prozent der Anträge wurden in städtischen Regionen gestellt. In zwei von drei Fällen wurden bestehende Immobilien gekauft, in einem Drittel neu gebaut. Die Neubauquote jedoch steigt – auch deshalb, weil der Förderantrag erst nach Einzug in die Immobilie gestellt werden kann.
Die Wirkung
Die KfW ist zufrieden. „Aus unserer Sicht hat das Baukindergeld das Ziel erreicht. Es sollte jungen Familien mit niedrigem Einkommen helfen, Wohneigentum zu erwerben“, heißt es bei der Förderbank. Landkreise und Verbände fordern deshalb eine Fortführung. „Das Baukindergeld ist eine Erfolgsgeschichte“, sind sie überzeugt. Jeder Euro Baukindergeld komme dem Wohnungsmarkt zugute. Eine Familie, die eine Immobilie baue oder saniere, mache eine Mietwohnung frei.
Quelle: spd.de