Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes wird heute im Bundestag in erster Lesung beraten. Er greift Forderungen der SPD-Fraktion und der Ermittlungsbehörden auf, die sich schon lange für die Einführung einer Kronzeugenregelung zur effektiven Bekämpfung von Doping im Sport stark machen.
„Mit der Einführung der Kronzeugenregelung im Anti-Doping-Gesetz stärken all jenen den Rücken, die zur Aufdeckung von Doping beitragen wollen. Denn bei der Ermittlung in Doping-Fällen sind die Behörden in besonderer Weise auf Insiderinformationen von Sportlerinnen und Sportler und ihrem Umfeld angewiesen. Bislang wirkte sich eine Kooperation mit den Ermittlungsbehörden nicht strafmildernd aus, wenn man selbst am Doping beteiligt war. Die neue Kronzeugenregelung wird das ändern. Damit senden wir das klare Signal, dass sich Doping im Sport nicht lohnt.
Das allein reicht aber noch nicht. Neben einer gebotenen Debatte über die Strafandrohung sollten die Länder dringend mehr Schwerpunktstaatsanwaltschaften einrichten, die sich gezielt mit der Bekämpfung von Doping beschäftigen. So können die dahinterstehenden kriminellen Strukturen schneller und effektiver enttarnt und zerschlagen werden. Es gibt sie bisher nur in drei Bundesländern.
Die konsequente Bekämpfung und Prävention von Doping hat aber nicht nur die Fairness und Wettbewerbsgleichheit im Sport zum Ziel. An erster Stelle steht immer der Schutz der Gesundheit von Sportlerinnen und Sportlern, insbesondere bei Minderjährigen. Mit der Änderung des Anti-Doping-Gesetzes stellen wir genau diese Ziele nach vorn.“
Mahmut Özdemir, sportpolitischer Sprecher;
Dagmar Freitag, zuständige Berichterstatterin auf spdfraktion.de