Anlässlich der Veröffentlichung des Rechtsgutachtens der Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms zum Betreuungsgeld erklären die familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks sowie die Sprecherin der Arbeitsgruppe Gleichstellungspolitik Christel Humme:
Das neue Gutachten bestätigt die zahlreichen Bedenken gegen die Einführung eines Betreuungsgeldes.
Das Betreuungsgeld, das für den Verzicht auf die Inanspruchnahme eines Kitaplatzes gezahlt werden soll, ist laut Gutachten „verfassungsrechtlich prekär“ und fördert tradierte Rollenmuster. Die Geldleistung würde dem Gleichstellungsgebot des Grundgesetzes zuwiderlaufen.
Die Gutachterin spricht davon, dass der Gesetzgeber Impulse vermeiden muss, „die Familienmitglieder zu einem riskanten Entscheidungsverhalten zu veranlassen.“ Die Inanspruchnahme des Betreuungsgeldes würde Eltern von Erwerbstätigkeit fernhalten und einer erhöhten Armutsgefährdung aussetzen.
Das Betreuungsgeld stellt auch keineswegs „Wahlfreiheit“ her, wie rückwärtsgewandte Politikerinnen und Politiker der Union oft behaupten. Echte Wahlfreiheit für Familien gibt es nur dann, wenn ausreichende und qualitativ hochwertige Betreuungsplätze für Kinder vorhanden sind.
Es ist unverantwortlich, wenn die Bundesregierung an der geplanten Einführung eines Betreuungsgeldes zum Jahr 2013 trotz des nun vorliegenden Gutachtens weiterhin festhält.
Wir fordern daher die Bundeskanzlerin und die Bundesfamilienministerin auf, der „Zuhausebleibprämie“ endlich eine Absage zu erteilen. Anstatt Milliarden für eine bildungs- und gleichstellungspolitisch kontraproduktive Geldleistung ausgeben zu wollen, muss die Bundesregierung in den Ausbau von Kitas und Ganztagsschulen investieren.
(Quelle: SPD-Fraktion)