Aufarbeitung der NS-„Euthanasie”-Verbrechen und der Zwangssterilisation verbessern

Es war mehr als ein symbolischer Akt, als der Deutsche Bundestag gestern Abend noch einmal ausdrücklich festgestellt hat, dass die Opfer der NS-„Euthanasie” und die Opfer der Zwangssterilisation als Verfolgte des NS-Regimes anzuerkennen sind. Es geht um die Realisierung ganz konkreter Projekte, die dabei helfen werden, Lücken in der Aufarbeitung zu schließen. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich insbesondere für eine nachhaltige Unterstützung der Gedenkstätten an Orten der ehemaligen „T4”-Tötungsanstalten ein.

„Die sogenannten „Euthanasiemorde” an schätzungsweise 300.000 Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen und die an etwa 400.000 Menschen durchgeführten Zwangssterilisationen waren ein besonders verabscheuungswürdiger Teil der menschenverachtenden rassistischen nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Bis heute fehlt ein koordinierter Zugriff auf die noch in ganz Deutschland und teilweise im Ausland in diversen Archiven existierenden Akten. Zwei konkrete Projekte sollen zeitnah umgesetzt werden, um diese Aufarbeitungslücken zu schließen:

Zum einen ein breit angelegtes Rechercheprojekt, mit dem bundesweit Patienten- und Verwaltungsakten, darunter auch Personalunterlagen von Täterinnen und Tätern, lokalisiert, digitalisiert, konserviert und für die Forschung, Bildung und Anfragen nutzbar gemacht werden sollen.

Zum anderen soll eine nationale Fachtagung stattfinden, auf der vier große Themenkomplexe diskutiert werden: die Archivierung, Digitalisierung und Konservierung der Akten; die Entwicklung einer Portallösung zur besseren Vernetzung von Gedenkstätten, medizinischen Instituten und Opferangehörigen; die Unterstützung von medizinischen, psychiatrischen und pflegerischen Einrichtungen von Betroffenen im Umgang mit historischen Akten, sowie die Verankerung der historischen Ereignisse zur NS-„Euthanasie” und Zwangssterilisation in Bildung, Kulturvermittlung und der Ausbildung in medizinischen, psychiatrischen, psychotherapeutischen und pflegerischen Berufen.

So kann die Aufarbeitung der NS-„Euthanasie”-Verbrechen und der Zwangssterilisationen einen großen Schritt nach vorne gebracht werden.“

Marianne Schieder, zuständige Berichterstatterin auf spdfraktion.de