Zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts über einen Regierungsentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung erklärt die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Nicolette Kressl:
Unter dem vollmundigen Titel „Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung“ schlägt die Bundesregierung die Änderung dreier Normen aus zwei Rechtgebieten vor. Hohe Erwartungen an den Erfolg dieser Maßnahmen sollte man nicht stellen.
Bei der Straftat Steuerhinterziehung beschränkt sich die schwarz-gelbe Regierung darauf, die Straffreiheit im Fall der sogenannten Teilselbstanzeige sowie ab Bekanntgabe einer anstehenden Prüfung auszuschließen. Getrieben durch den BGH-Beschluss vom Mai 2010 mussten sich offenbar selbst die FDP-Bundesminister im Kabinett bewegen. Auch wenn die Vorschläge die parlamentarischen Beratungen unverändert passieren sollten, gehen sie nicht weit genug. Der Koalition fehlt der Mut, dem Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion zuzustimmen und mit der Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige ein nachhaltiges Signal zur Rückkehr in die Steuerehrlichkeit zu setzen.
Entscheidende Fortschritte bei der Bekämpfung der Geldwäsche wird es durch diesen Gesetzentwurf nicht geben. Was bleibt, ist wieder einmal eine Ankündigung: Mit einer Änderung des Geldwäschegesetzes sollen im kommenden Jahr die von der Financial Task Force on Money Laundering (FATF) aufgezeigten maßgeblichen Defizite – nicht zuletzt im Zuständigkeitsbereich der Länder – endlich behoben werden. Gelingt dies der schwarz-gelben Bundesregierung bis Februar 2012 nicht, droht Deutschland die Einstufung als nicht kooperativer Staat bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
(Quelle: SPD-Fraktion)