Bessere Steuerförderung für energetische Sanierungen

Durch die Fortschreibung der „Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung“ fördern wir die energetische Modernisierung von Wohngebäuden und unterstützen so die Erreichung unserer Klimaziele.

„Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat in dieser Woche der dritten Fortschreibung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) zugestimmt. Die Ampel stellt damit sicher, dass energetische Sanierungsmaßnahmen auch weiterhin umfassend steuerlich gefördert werden.

Unsere Klimaziele werden wir nicht allein durch Vorschriften und Ordnungsrecht erreichen. Wir benötigen Fördermaßnahmen, die die Menschen unmittelbar bei der Transformation unterstützen. Die ESanMV setzt an diesem Punkt an. Konkret können Hauseigentümer bis zu 40.000 Euro – verteilt auf drei Jahre – von ihrer Steuerschuld abziehen, wenn sie in dieser Zeit bis zu 200.000 Euro für Sanierungsmaßnahmen investiert haben. Geregelt ist die Förderung im §35c des Einkommensteuergesetzes, der eine Steuerersparnis von 20 Prozent der Investitionskosten erlaubt. Gefördert werden Bau- und Sanierungsmaßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2019 begonnen wurden und vor dem 1. Januar 2030 vollendet werden.

Wir müssen die Sanierungsquote im Gebäudebestand dringend erhöhen. Derzeit wird nicht einmal ein Prozent des Gebäudebestandes jährlich modernisiert. Das ist viel zu wenig. Wir brauchen die Investitionen der Hauseigentümer, die einen wesentlichen Teil des Gebäudebestandes ausmachen.“

Bernhard Daldrup, zuständiger Berichterstatter auf spdfraktion.de