Der heute Nacht anstehenden Bundestagsbeschluss zum konsequenten Ausstieg aus dem Kükentöten ist ein großer Durchbruch für den Tierschutz. Die SPD-Fraktion im Bundestag hat lange für das Gesetz gekämpft.
„Dass wir den Ausstieg aus dem Kükentöten endlich gesetzlich regeln, begrüßt die SPD-Fraktion außerordentlich. Der komplette Ausstieg bis Ende des Jahres ist ein großer Durchbruch für den Tierschutz. Hinzu kommt, dass die Geschlechtsbestimmung im Ei ab 2024 bis zum sechster Bruttag – solange noch kein Schmerzempfinden möglich ist – erfolgt sein muss. Die SPD-Fraktion konnte sich damit durchsetzen, keine Hintertürchen in den Gesetzentwurf einzubauen. Weder werden die gesetzten Fristen relativiert, noch wird es Ausnahmen für das Töten geben.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hatte sich viel zu lange nicht ausreichend um eine Lösung gekümmert. Im Koalitionsvertrag vereinbart war, bis zur Mitte der Wahlperiode das Verbot der Kükentötung durchzusetzen. Dadurch, dass Frau Klöckner zuerst auf freiwillige Vereinbarungen mit der Geflügelindustrie gesetzt hat, hat sie viel Zeit verschenkt. Der notwendige Druck kam erst im Juni 2019 durch die höchstrichterliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Kükentöten, das rechtssicher dieses Verarbeiten der Küken als tierschutzwidrig feststellte.
Auch wenn es mit der Aufzucht der Bruderhähne sowie der Zucht von Zweinutzungshühnern Alternativen zum Kükentöten gibt, wird die Geschlechtsbestimmung im Ei für den Großteil der Eierproduktion zumindest kurz und mittelfristig die bevorzugte Wahl sein.
Ebenfalls unabdingbar ist, endlich ein staatliches Tierwohllabel vorzulegen, das auch Geflügel sowie Eier erfasst und das dem Verbraucher deutlich macht, dass für die Legehennenproduktion keine Küken sterben durften. Nur so kann verhindert werden, dass Hennenküken importiert werden, deren Brüder getötet wurden.“
Susanne Mittag, tierschutzpolitische Sprecherin auf spdfraktion.de