Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die wegweisende Entscheidung des Bundeskartellamtes, mit der Facebook die Zusammenführung von Daten aus unterschiedlichen Quellen ohne Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer untersagt wird. In Zukunft dürfen die zu Facebook gehörenden Dienste wie WhatsApp und Instagram die Daten zwar weiterhin sammeln. Eine Zuordnung der Daten zum Facebook-Konto und die Zusammenführung der Daten ist aber nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des Mitglieds möglich.
„Das Bundeskartellamt nimmt damit eine Entflechtung bei den Daten vor. Facebook darf seine Mitglieder nicht mehr zwingen, einer faktisch grenzenlosen Sammlung und Zuordnung von Nicht-Facebook-Daten zu ihrem Nutzerkonto zustimmen zu müssen.
Das Bundeskartellamt setzt mit seiner heutigen Entscheidung einen Meilenstein bei der Durchsetzung des europäischen Rechts zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung und zum Schutz vor Marktmissbrauch. Dabei haben die europäischen Datenschutzvorschriften als Maßstab für den Ausbeutungsmissbrauch gedient.
Durch die Kombination von Daten aus dem eigenen Netzwerk, konzerneigenen Diensten und der Analyse von Drittwebseiten erhält Facebook ein sehr genaues Profil seiner Mitglieder und weiß, was sie im Internet machen. Die Nutzungsbedingungen, Art und Umfang der Sammlung sowie Verwertung der Daten durch Facebook verstoßen – zu Lasten der Nutzenden – gegen europäische Datenschutzvorschriften. Das Bundeskartellamt hat hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Fragestellungen eng mit den Datenschutzbehörden zusammengearbeitet. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt diese Zusammenarbeit ausdrücklich: Facebook muss sich, erst recht als marktbeherrschendes Unternehmen, endlich an deutsches und europäisches Recht halten.“
Jens Zimmermann, digitalpolitischer Sprecher auf spdfraktion.de