Pauschalreisende, die bei FTI gebucht haben, können sich nun auf die Rückzahlung ihrer Vorauszahlungen verlassen. Der in der vergangenen Legislaturperiode auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion im Gesetz verankerte Reisesicherungsfonds zeigt ganz aktuell seine Wirkung.
„Alle Zahlungen, die Kunden an den Veranstalter einer Pauschalreise leisten, müssen abgesichert werden. Dafür haben wir in der letzten Legislaturperiode den Deutschen Reisesicherungsfonds ins Leben gerufen. Diese Maßnahme wurde notwendig, nachdem mehrere Veranstalter, darunter auch Thomas Cook, in die Insolvenz geraten waren.
Ab sofort haben alle Reisenden, die Zahlungen an FTI für eine Pauschalreise geleistet haben, die Möglichkeit, ihre Vorauszahlungen vom Deutschen Reisesicherungsfonds zurückzuerhalten. Für die Rückerstattung wurde ein Antragsverfahren auf der Internetseite des Deutschen Reisesicherungsfonds eingerichtet. Reisende können ihre Schadensmeldungen bequem unter https://drsf.reise/schadenmeldung/ einreichen.
Der Deutsche Reisesicherungsfonds stellt sicher, dass Kundengelder auch im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters geschützt sind. Wir freuen uns, dass wir mit dem Deutschen Reisesicherungsfonds einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Reisenden leisten können. Dafür haben wir uns im Jahr 2021 eingesetzt, und heute sehen wir die positiven Auswirkungen dieser Entscheidung.“
Rita Hagl-Kehl, zuständige Berichterstatterin auf spdfraktion.de