Bundesrat macht den Weg frei: mehr Geld für gesetzliche Betreuer
Am 07. Juni 2019 hat der Bundesrat das Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung gebilligt. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits im Mai beschlossen.
„Bund und Länder hatten sich im Vorfeld auf diesen Gesetzentwurf verständigt. An diesem Kompromiss wurde nicht mehr gerüttelt. Es ist gut, dass die Bundesländer ihre kritische Position aufgegeben haben und letztlich dem Bundestag gefolgt sind. Das Gesetz tritt in einem Monat in Kraft.
Das heute beschlossene Gesetz bedeutet eine durchschnittliche Vergütungserhöhung um 17 Prozent, die erste seit 2005. Das bisherige Vergütungssystem aus der Kombination von Stundensätzen und Stundenzahlen wird durch fallbezogene Monatspauschalen abgelöst.
Gerichtlich bestellte Betreuerinnen und Betreuer leisten eine wichtige und unverzichtbare Arbeit. Sie übernehmen die rechtliche Betreuung von Personen, die aufgrund von körperlichen, geistigen, psychischen oder seelischen Leiden nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheit selbstständig zu regeln.
Jetzt gilt es, dass sich der Blick auf den parallel geführten Qualitätsdialog zum Betreuungsrecht im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz richtet. Dort werden unter anderem Fragen der Finanzierung der Betreuungsvereine und die Schnittstellen mit anderen sozialrechtlichen Gebieten diskutiert. Im Fokus steht aber auch die besonders wichtige Stärkung des Selbstbestimmungsrechtes des Betreuten im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Ein breiter Konsens in der Fachwelt ist wichtig, um die dringend notwendige Reform des Betreuungsrechtes umsetzen zu können.“
Eva Högl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende;
Dirk Heidenblut, zuständiger Berichterstatter auf spdfraktion.de