Martin Rabanus zum ersten Kulturgutschutz-Änderungsgesetz

Am 22.05.25 hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung den Entwurf für das Erste Gesetz zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes debattiert. Mit dem Gesetz sollen nationale Regelungen an die EU-Verordnung 2019/880 angepasst und Unschärfen im bestehenden Gesetz beseitigt werden. Es muss darum gehen, Kulturgutschutz als kollektives Gedächtnis zu stärken und den Zugang für nachfolgende Generationen zu sichern.

„Diese Novelle bedeutet nicht nur technische Anpassungen, sondern hat übergeordnete Bedeutung: Kulturgüter sind mehr als bloße Objekte. Sie sind Geschichte zum Anfassen, sie erzählen, wer wir sind – und wofür wir stehen. Mit dem Gesetzentwurf schaffen wir entscheidende Klarheit und Flexibilität. Erstmals wird verbindlich eine zuständige Bundesbehörde für Einfuhrgenehmigungen benannt. Die Frist für vorübergehende Ausfuhren nationaler Kulturgüter kann künftig bis zu zehn Jahre betragen – ein Plus an Rechtssicherheit für Museen, Handel und Zoll. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag, denn wer Kulturgut wahrt, wahrt Geschichte und wer es preisgibt, gibt unser kulturelles Erbe preis.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird im parlamentarischen Verfahren sicherstellen, dass der Kulturgutschutz in Deutschland zukunftsfest gestaltet und internationale Verantwortung berücksichtigt wird. Zudem werden wir uns dafür einsetzen, Kulturgut für nachfolgende Generationen zugänglich zu machen und die kulturelle Vielfalt zu bewahren.“

Martin Rabanus, kultur- und medienpolitischer Sprecher auf spdfraktion.de