NetzDG wirkt

Trotz unterschiedlicher Umsetzung bei den verschiedenen sozialen Netzwerken zeigt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) Wirkung.

„Die ersten Berichte über den Umgang mit Beschwerden nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zeigen, dass das Gesetz wirkt und ein Schritt in die richtige Richtung war. Die größten sozialen Netzwerke haben endlich Beschwerdestellen aufgebaut oder ihre bestehenden verbessert.

Es zeigt sich, dass die Befürchtungen, die gesetzlich vorgeschriebenen Reaktionszeiten seien zu kurz bemessen, nicht eingetreten sind. Die Netzwerke reagieren weit überwiegend binnen 24 Stunden und nur ein marginaler Anteil der Prüfungen dauert länger als eine Woche. Von der Möglichkeit, die Prüffrist auszusetzen um den Ersteller eines Inhalts anzuhören, wird nur sehr selten Gebrauch gemacht.

Die Befürchtungen, dass Anbieter im Hinblick auf die kurze Prüfungszeit im Zweifel Inhalte löschen würden, um hohen Strafen zu entgehen, haben sich nach der ersten Auswertung nicht bestätigt. So löschten die Netzwerke lediglich 21 (Facebook), 27 (YouTube) und elf Prozent (Twitter) der gemeldeten Inhalte, obwohl der weit überwiegende Anteil der Beschwerden innerhalb eines Tages bearbeitet wurde. Dies deutet darauf hin, dass kein sogenanntes Overblocking stattfindet.

Die sozialen Netzwerke haben die Vorgaben des NetzDG sehr unterschiedlich umgesetzt. Allein die Zahl der Meldungen durch Nutzerinnen und Nutzer sagt daher wenig aus, insbesondere wenn diese auf Grund der Umsetzung durch den Anbieter selbst eine Meldung als rechtlich relevant nach NetzDG kennzeichnen müssen. Wir müssen jetzt prüfen, wie die einzelnen Anbieter das Gesetz umgesetzt haben und ob eine Konkretisierung der Berichtspflichten erforderlich ist.

Johannes Fechner, Sprecher der AG Recht und Verbraucherschutz; Jens Zimmermann, Sprecher der AG Digitale Agenda auf spdfraktion.de