Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute sein Urteil zur zielgerichteten Veränderung des Erbgutes gesprochen und festgestellt, dass neue Gentechnik-Verfahren grundsätzlich den Auflagen der Gentechnik-Richtlinie der Europäischen Union unterliegen.
„Als SPD-Bundestagsfraktion begrüßen wir die Entscheidung des EuGH nachdrücklich. Demnach werden auch moderne, molekulare Methoden wie CRISPR/Cas als Gentechnik definiert und fallen unter die entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Konkret heißt das, dass beispielsweise Getreide, das mit der sogenannten Genschere erzeugt wurde, als gentechnisch veränderter Organismus (GVO) gekennzeichnet werden und sich stärkeren Kontrollen unterziehen muss. Das ist eine gute Nachricht für Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa.
Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir mit Blick auf die Gentechnik das Vorsorgeprinzip und die Wahlfreiheit gewährleisten wollen. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar, dass wir die Rechtssicherheit in diesem ethisch sensiblen Bereich gewährleisten müssen. Das Urteil des EuGH bestärkt uns darin. Für uns sind Transparenz und ein nachhaltiger Umgang mit Gentechnik maßgeblich. Es gilt jetzt, das Urteil genauer zu prüfen und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Regelungen greifen.“
René Röspel, stellvertretender forschungspolitischer Sprecher auf spdfraktion.de