Der Bundestag hat weitere Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen. Ab dem siebten Monat Kurzarbeit erstattet die Bundesagentur für Arbeit den Unternehmen die gesamten Beiträge zur Sozialversicherung.
Der Bundestag hat weitere Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen. Ab dem siebten Monat Kurzarbeit erstattet die Bundesagentur für Arbeit den Unternehmen die gesamten Beiträge zur Sozialversicherung.