Mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2020 hat der Bundestag den Corona-Teilhabe-Fonds bereitgestellt. Darin werden mit 100 Millionen Euro Inklusionsunternehmen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Sozialunternehmen unterstützt, die durch die Corona-Pandemie einen finanziellen Schaden erlitten haben.
„Der Corona-Teilhabe-Fonds schließt eine Lücke in den Pandemiehilfen für Unternehmen. Denn auch rund 900 Inklusionsunternehmen, gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen der Behindertenhilfe waren von Schließungen betroffen und haben Umsatzeinbußen hinnehmen müssen.
Die Zuschüsse umfassen 90 Prozent der betrieblichen Fixkosten, wenn diese nicht durch Einnahmen gedeckt sind. Eine Förderung ist von September 2020 bis März 2021 möglich und kann rückwirkend beantragt werden. Bis Ende März können die Hilfen bei den jeweiligen Integrationsämtern beantragt werden.
Es ist ganz wichtig, dass wir diese Lücke nun schließen und den betroffenen Unternehmen mit 100 Millionen Euro aus dem vom SPD-geführten Bundesarbeitsministerium neu eingerichteten Corona-Teilhabe-Fonds unter die Arme greifen. Denn für einen inklusiven Arbeitsmarkt spielen Inklusionsunternehmen eine wichtige Rolle. Viele schwerbehinderte Menschen werden durch die Unterstützung aus dem Corona-Teilhabe-Fonds auch in der Krise weiter am Arbeitsleben teilhaben können.“
Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin auf spdfraktion.de