Die heutige Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht hat einmal mehr gezeigt, dass die Grundsteuer reformiert werden muss. Die Politik ist zum Handeln aufgefordert. Mit dem Reformvorschlag des Bundesrates liegt ein gangbares Modell auf dem Tisch.
„Die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht hat uns in der Ansicht bestärkt, dass wir um eine Reform der Grundsteuer nicht umhinkommen. Die derzeitige Regelung mit ihren völlig veralteten Einheitswerten verstößt gegen das Gleichheitsgebot.
Seit rund einem Jahr liegt ein konsensfähiger Reformvorschlag des Bundesrates auf dem Tisch. Trotz Änderungsbedarfs im Detail ist er eine gute Ausgangsbasis für eine Reform. Dass jetzt manche fordern, ein völlig neues Reformmodell zu entwickeln, ist politischer Wahnsinn. Schon dem vorliegenden Modell ging eine jahrzehntelange Diskussion voraus.
Der Bundestag hätte gut daran getan, sich bereits in der vergangenen Wahlperiode mit der Reform zu befassen, so wie es im Koalitionsvertrag von 2013 verabredet war. Das wäre auch ein Zeichen an das Verfassungsgericht gewesen, dass der Bundesgesetzgeber ernsthaft an einer Lösung arbeitet. Leider ist dies vor allem am Widerwillen der CSU gescheitert. Jetzt wird das Bundesverfassungsgericht eigene Vorgaben machen, was eine politische Gestaltung der Reform erschweren dürfte.
Die Grundsteuer ist mit einem Aufkommen von fast 14 Milliarden Euro pro Jahr eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Städte und Gemeinden in Deutschland. Gerade für finanzschwache Kommunen, die nur wenig Gewerbesteuer einnehmen, ist die Grundsteuer existenziell. Ein Wegfall würde das gesamte bundesstaatliche Finanzierungssystem in Schwierigkeiten bringen.“
Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher auf spdfraktion.de