Das Amtsgericht Weißenburg hat geurteilt, dass ein polnischer Unternehmer bei Kabotagefahrten innerhalb Deutschlands nicht dem deutschen Mindestlohngesetz untersteht. Kabotagefahrten sind Speditionsfahrten, die ausschließlich außerhalb des Landes in dem das Unternehmen seinen Sitz oder eine Niederlassung hat, durchgeführt werden. Dieses Urteil zeigt, dass die sozialen Missstände im Straßentransportgewerbe mit weit auslegbaren und kaum kontrollierbaren Regeln nicht aufzulösen sind.
„Die im Transitverkehr selbstverständlich geltende Regel, dass für in Deutschland erbrachte Leistung von Arbeitnehmern der deutsche Mindestlohn zu zahlen ist, soll nach dem nun rechtskräftigen Urteil bei Kabotagefahrten nicht gelten. Dies ist vollkommen unverständlich und stellt einen Angriff auf unsere heimischen Unternehmen dar, die nun unter der Konkurrenz aus Ländern mit schlechteren Arbeitsbedingungen leiden.
Die Bundesregierung muss sich nun dafür einsetzen, dass die ausgehandelte Entsenderichtlinie der Europäischen Kommission auch auf Kabotagefahrten zügig angewendet wird. Sollte dies nicht ausreichen, müssen wir die entsprechenden Gesetze anpassen, um damit die Zwei-Klassen-Gesellschaft auf deutschen Straßen endgültig abzuschaffen.“
Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin;
Udo Schiefner, zuständiger Berichterstatter auf spdfraktion.de