Bundesministerin Katarina Barley hat einen guten Gesetzentwurf zur Bekämpfung missbräuchlicher Abmahnungen vorgelegt, der die Forderungen der Koalitionsfraktionen vom 15. Juni 2018 umsetzt. Der Gesetzentwurf schiebt missbräuchlichen Abmahnungen auf allen Rechtsgebieten einen Riegel vor.
„Abmahnungen sind ein wichtiges Instrument um fairen Wettbewerb sicherzustellen, aber es gilt, Missbrauch zu verhindern, um sowohl kleine Unternehmen und Vereine ebenso wie Blogger oder Privatpersonen zu schützen, ganz gleich, ob es sich um eine missbräuchliche Abmahnung im Datenschutzrecht oder um eine missbräuchliche Abmahnung bei einer Urheberrechtsverletzung handelt.
Es muss bei der Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs darum gehen, über gedeckelte Anwaltsgebühren finanzielle Anreize für Abmahnungen zu beseitigen und durch die Abschaffung des so genannten fliegenden Gerichtsstandes, Gerichtsverfahren am Wohnsitz des Abgemahnten zu ermöglichen.
Der vorliegende Gesetzentwurf verschärft richtigerweise die Anforderungen an die Klagebefugnis, damit nur seriöse, geprüfte Einrichtungen abmahnen können. Er ist damit ein wichtiger Schritt für mehr Rechtssicherheit.“
Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher und Nina Scheer, zuständige Berichterstatterin auf spdfraktion.de