Schädliche Dieselabgase am Arbeitsplatz begrenzen

EU-Institutionen einigen sich auf strengere Werte für Dieselabgase

Am Donnerstag, 11.Oktober 2018, erzielten EU-Kommission, Europäisches Parlament und Europäischer Rat überraschend ein Übereinkommen bei der Revision für krebserregende Stoffe in Dieselabgasen.

„In der Lagerhalle, beim Bergbau oder im Güterverkehr leiden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter gesundheitschädigenden Abgasen. Europa sorgt nun endlich für mehr Schutz am Arbeitsplatz. Das Europäische Parlament konnte in den Verhandlungen mit der Kommission und der österreichischen Ratspräsidentschaft einen Grenzwert für Dieselemissionen von 0,05 Milligramm pro Kubikmeter durchsetzen, der dem deutschen Grenzwert folgt“ sagt Michael Detjen, sozial- und beschäftigungspolitischer Sprecher der Europa-SPD.

Die Abgeordneten stützen sich in ihrer Argumentation auf ein Forschungsprojekt des Instituts für Arbeitsmedizin. Rund 3,6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa sind mit den neuen Grenzwerten künftig besser vor Diesel-Emissionen geschützt.

Verursacht durch den Kontakt mit Karzinogenen und erbgutverändernden Stoffen am Arbeitsort, ist Krebs die häufigste Todesursache in der Europäischen Union. Jährlich sterben zwischen rund 58.000 und 107.000 Menschen durch arbeitsbedingte Krebserkrankungen, errechnet das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit und Umwelt in den Niederlanden. Michael Detjen: „Im zweiten Grenzwertepaket kommen deshalb neben Dieselabgasen nun auch Motoröle in den Anwendungsbereich hinzu, die in Verbrennungsmotoren zur Schmierung und Kühlung verwendet werden und Auslöser für Hautkrebs sind“.

„In Sachen Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern haben wir in den letzten fünf Jahren sehr gute Fortschritte erreicht. Das erste von insgesamt vier Paketen der Überarbeitung ist bereits seit dem 16. Januar 2018 in Kraft. Hier haben wir Sozialdemokraten europaweit verbindliche und strengere Grenzwerte für Holzstaub und stark ätzende Chrom-VI-Verbindungen durchgesetzt. Jetzt ist für uns wichtig, die neuen Regeln bis Ende der Legislaturperiode vollends durchzusetzen“, so DETJEN.

Nach der Einigung in der Trilogsitzung zum zweiten Paket muss der ausgehandelte Text noch von den Stellvertretern der Ständigen Vertretungen aller Mitgliedstaaten unterzeichnet werden. Danach folgt die formelle Annahme des Textes durch das Plenum des Europäischen Parlaments. Ein Termin steht hier jedoch noch nicht fest. Das dritte Paket befindet sich aktuell in den Beratungen des federführenden Beschäftigungsausschusses. Die Europäische Kommission plant darüber hinaus bis zum Ende der Legislaturperiode, Ende Juni 2019, ein viertes und letztes Grenzwertepaket zur Überarbeitung der Krebsrichtlinie vorzustellen.

Quelle spdeuropa.de

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