Die Reform der Grundsteuer ist die Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes. Die SPD wird die Grundsteuer als unverzichtbare Einnahmequelle der Kommunen erhalten. Der Vorschlag des Bundesfinanzministers gewährleistet eine verfassungskonforme, sozial ausgewogene und fristgerechte Neuregelung.
„Die derzeitige Bemessung der Grundsteuer verstößt laut Bundesverfassungsgericht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Durch gravierende Verzerrungen bei der Einheitsbewertung des Grundvermögens zahlt ein Teil der Eigentümer zu viel, der andere zu wenig Grundsteuer. Diese Ungerechtigkeit werden wir beenden. Für die Städte und Gemeinden wollen wir das Aufkommen der Steuer in einer Größenordnung von 14 Milliarden Euro pro Jahr sichern.
Wir unterstützen das Reformkonzept von Olaf Scholz, die Grundsteuer wie bisher nach dem Wert des Grundbesitzes – des Bodens und der Gebäude – zu bemessen, weil dies für eine sozial gerechte Besteuerung sorgt. Die reflexartige Kritik der Lobbyverbände und der Opposition auf Basis bruchstückhafter Medienberichte war voreilig und unverantwortlich.
Mit der Anknüpfung an die Nettokaltmiete erreicht Olaf Scholz eine faire Steuerbemessung, die sozial ausgewogen ist und die Lage einkommensschwacher Mieterinnen und Mieter berücksichtigt.
Der Bundesgesetzgeber regelt vor allem die Grundsätze, nach denen der Grundbesitz bewertet wird. Die Kommunen entscheiden mit der Festlegung des Hebesatzes weiterhin über die Höhe der Grundsteuer vor Ort. Dies ist ein Kernelement der kommunalen Selbstverwaltung, das wir auf jeden Fall erhalten werden.
Wie von der SPD-Bundestagsfraktion in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt, sollen die Städte und Gemeinden mit der neuen Grundsteuer außerdem ein wirksames Instrument gegen Grundstücksspekulationen und für die Mobilisierung von Bauland erhalten.“
Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher;
Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher auf spdfraktion.de