Das Parlament muss die Praxis des BND zügig auf verfassungskonforme Grundlage stellen. Die Kontrolle seiner Arbeit soll dabei weiter ausgebaut werden, fordern Uli Grötsch und Thomas Hitschler.
„Der Bundesnachrichtendienst braucht klare Regeln für seine Aufklärungstätigkeit im Ausland, wie das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts eindringlich deutlich macht. Die Entscheidung der Karlsruher Richter stellt einen klaren Auftrag an uns als Parlament: Wir müssen die Praxis des BND im Ausland zügig auf eine verfassungskonforme Grundlage stellen und die Kontrolle seiner Arbeit nicht nur gesetzlich neu regeln, sondern weiter ausbauen.
Gerade in unserer digitalen Welt ist eine grundgesetzlich abgesicherte Kontrolle der nachrichtendienstlichen Arbeit wichtig. Ziel muss ein handlungsfähiger BND sein, der bei der Umsetzung seines außen- und sicherheitspolitischen Kernauftrags rechtstaatliche Vorgaben erfüllt.“
Statement von Uli Grötsch und Thomas Hitschler auf spdfraktion.de