E-Mobilität: Mehr Wettbewerb an Autobahnen dank Schnellladegesetz

Mit dem Schnellladegesetz und dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen macht der Deutsche Bundestag heute Nacht den Weg für ein neues Zeitalter des Stromladens in Deutschland frei. Die Bundesregierung wird auf Grundlage dieses Gesetzes 1.000 Standorte ausschreiben, die dort in den nächsten Jahren öffentliche Schnellladehubs mit mindestens 150 kW Ladeleistung errichten wird.

„In den parlamentarischen Beratungen haben wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung an entscheidenden Stellen verbessern können: Vertrauen ist gut, parlamentarische Kontrolle ist besser – vor allem, wenn es um ein Finanzvolumen von 1,9 Milliarden Euro geht. Daher haben wir durchgesetzt, dass das Bundesverkehrsministerium dem Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages sein Ausschreibungskonzept zur Zustimmung vorlegen muss. Auch die Verordnungen, die im Nachgang des Schnellladegesetzes zur weiteren Umsetzung erlassen werden sollen, müssen vorher vom Deutschen Bundestag beschlossen werden.

Die Kritik aus der Branche konnten wir ebenfalls aufnehmen und an vielen Stellen umsetzen. Wir wollen, dass sich nicht nur die großen Anbieter und Konsortien an den Ausschreibungen beteiligen können. Deshalb haben wir die Anzahl der Ausschreibungslose erhöht. So wird es mindestens 18 Lose geben, die verschiedene Regionen abdecken. Diese Lose werden unterschiedlich groß sein. Pro Region soll es mindestens ein Los mit nur wenigen Standorten geben, die von den mittelständischen Betrieben gut bewältigt werden können.

Uns war es im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher zudem sehr wichtig, dass wir an den Bundesfernstraßen den Wettbewerb im Stromladebereich stärken.“

Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin;
Mathias Stein, zuständiger Berichterstatter
auf spdfraktion.de