Bayerisches Verfassungsschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig

Statement von Dirk Wiese und Uli Grötsch

Karlsruhe hat entschieden: Teile des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes sind verfassungswidrig. Sie erlaubten tiefere Eingriffe in die Privatsphäre als mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Vorhaben der Ampel wissen das Gleichgewicht zwischen Freiheit und Sicherheit besser zu wahren.

Dirk Wiese, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

„Die 2016 gegen die Stimmen der SPD-Fraktion im bayerischen Landtag beschlossenen Befugnisse für bayerische Verfassungsschützer gehen zu weit und sind nicht verhältnismäßig. Gut, dass das Bundesverfassungsgericht hier nun Klarheit geschafft hat.

Das aus Karlsruhe ausgehende Signal für ausgewogene Sicherheitsgesetze stimmt mit unseren Vorhaben aus dem Ampel-Koalitionsvertrag überein: Wir werden bei allen Neuregelungen für die Sicherheitsbehörden für eine effektive Kontrolle sorgen. So werden wir etwa mit einer Überwachungsgesamtrechnung die notwendige Balance zwischen Freiheit und Sicherheit gewährleisten.“

Uli Grötschstellvertretender innenpolitischer Sprecher:

„Das Urteil ist eine herbe Niederlage für die CSU und insbesondere den bayerischen Innenminister Herrmann. Mehr ist nicht immer besser und schon gar nicht, wenn es um derart tiefe Eingriffe in Grundrechte geht, wie um die akustische Wohnraumüberwachung, die Onlinedurchsuchung oder den Einsatz von V-Personen.

Es ist gut, dass das Vorgehen der bayerischen Staatsregierung nun keine Schule machen kann. Denn das bayerische Verfassungsschutzgesetz erlaubte tiefere Eingriffe als in anderen Bundesländern. Bei dem notwendigem Spagat zwischen Freiheit und Sicherheit, den alle Sicherheitsgesetze meistern müssen, hat die bayerische Staatsregierung gänzlich versagt.“

Quelle: spdfraktion.de