Mit Beginn des neuen Jahres tritt das Gesetz zur Einführung der elektronischen Gesetzesverkündung in Kraft. Die Ampel verbessert damit den Zugang zu amtlichen Inhalten und beschleunigt die Verkündung von Gesetzen.
„Gesetze und Verordnungen des Bundes werden ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr auf dem Papier, sondern im Internet verkündet. Damit geht die Ampel konsequent ihren Weg weiter, Deutschland digitaler zu machen.
Das neue elektronische Bundesgesetzblatt wird unentgeltlich und barrierefrei sein. Die Inhalte können dann ohne Einschränkungen gespeichert, ausgedruckt und anderweitig verwertet werden. Niemand muss mehr in eine Bibliothek gehen oder Gebühren bezahlen, um die voll nutzbare amtliche Fassung eines Gesetzes zu erhalten. Im parlamentarischen Verfahren haben wir die Prinzipien von open Data gestärkt: Die Inhalte sollen maschinenlesbar sein und wir haben klargestellt, dass das Bundesgesetzblatt auch als ganze Datenbank frei nutzbar ist.
Mit diesem Vorhaben verbessert die Ampel nicht nur den Zugang zu Gesetzen und anderen amtlichen Bekanntmachungen, sondern sorgt auch für die deutlich schnellere Verkündung von Gesetzen.“
Macit Karaahmetoglu, stellvertretender rechtspolitischer Sprecher auf spdfraktion.de