Der Bundesjustizminister hat nach langen Vorarbeiten die Eckpunkte zur Reform des Abstammungsrechts vorgelegt. Die SPD-Bundestagfraktion begrüßt, dass damit die Gleichbehandlung von heterosexuellen und queeren Eltern endlich in greifbare Nähe rückt.
„Mit der heutigen Veröffentlichung der Eckpunkte zur Reform des Abstammungsrechts stoßen wir dieses längst überfällige Gesetzgebungsverfahren an und bringen zu Ende, was wir 2017 mit der Ehe für Alle begonnen haben: Wir beenden die rechtliche Diskriminierung von Regenbogenfamilien.
Noch muss die nicht-leibliche lesbische Mutter das leibliche Kind ihrer Partnerin adoptieren – selbst wenn sie miteinander verheiratet sind. Im Gegensatz dazu ist in heterosexuellen Ehen der verheiratete Mann automatisch Vater – auch dann, wenn das Kind biologisch von einem anderen Mann stammt. Das ist insbesondere für das Kind eine rechtliche Ungleichbehandlung und eine unakzeptable Unsicherheit. Denn sollte der leiblichen Mutter zum Beispiel unter der Geburt etwas zustoßen, hätte es zunächst keinen rechtlichen Elternteil. Deshalb stellen wir in Zukunft klar: Das Kind wird von Anfang an seine zwei Eltern haben, egal, ob sie heterosexuell oder queer sind. Für Mitmütter gehören damit Adoptionsverfahren der eigenen Kinder zukünftig der Vergangenheit an. Wir freuen uns darauf, den hoffentlich bald folgenden Gesetzentwurf im Bundestag zu beraten.“
Jan Plobner, zuständiger Berichterstatter auf spdfraktion.de