Der von der Bundesregierung für Air Berlin gewährte Übergangskredit in Höhe von 150 Millionen Euro stellt ein geordnetes Insolvenzverfahren unter laufendem Betrieb sicher. Dabei ist die vorrangige Rückzahlung der Steuermittel aus der Insolvenzmasse sicherzustellen.
„Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt die Bundesregierung in ihrer Entscheidung, einen Übergangskredit in Höhe von 150 Millionen Euro für Air Berlin zu gewähren. Der heutige Insolvenzantrag der Fluggesellschaft erfordert aus unserer Sicht eine derartige Sofortmaßnahme, damit der Betrieb in den nächsten Wochen sichergestellt werden kann. Dadurch können viele tausende Kundinnen und Kunden weiterhin ihre gebuchten Flugverbindungen nutzen.
Wichtig ist jedoch, dass dieser Kredit vorrangig zurückzuzahlen ist; schließlich handelt es sich hierbei um Steuergelder, die vor den Interessen der Anteilseigner zu bedienen sind. Da durch diese Gelder jedoch der Wert des Unternehmens erhalten wird, kann ein geordneter Verkauf von Air Berlin an einen oder mehrere Interessenten stattfinden. Daher stellt diese Maßnahme auch insbesondere für die Rettung von Arbeitsplätzen eine wichtige Basis dar. Wir wollen die Beschäftigten von Air Berlin nicht alleinlassen.“
Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin auf spdfraktion.de