Berlin muss teilweise neu wählen

Die Stimmabgabe bei Wahlen ist die wichtigste Beteiligungsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger in unserer Demokratie. Hier besteht ein besonderer Vertrauensschutz in die staatlichen Institutionen. Aus diesem Grund dürfen Pannen nicht übergangen werden. Die Wahlwiederholung in den wahlfehlerbehafteten Wahlbezirken ist die richtige Konsequenz.

„Die wichtigste Beteiligungsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger in unserer Demokratie ist die Stimmabgabe bei der Bundestagswahl. Wählerinnen und Wähler müssen das Vertrauen in den Staat haben, dass ihre Stimme zählt. Deshalb haben wir heute im Wahlprüfungsausschuss die teilweise Wiederholungswahl in Berlin beschlossen. Die Unregelmäßigkeiten und Fehler bei der letzten Wahl haben wir vorher genau untersucht. Die Wahlpannen dürfen nicht unter den Tisch gekehrt werden, sondern müssen Konsequenzen haben. Darauf müssen alle Wählerinnen und Wähler vertrauen können.
Wir haben dabei nicht auf Umfragen geschielt oder unser Votum danach ausgerichtet, welche Entscheidung einer Partei Vor- oder Nachteile bringen könnte. Sondern: Dort, wo Fehler passiert sind, haben wir die Wiederholungswahl beschlossen. In 431 wahlfehlerbehafteten Wahlbezirken muss deshalb die Bundestagswahl wiederholt werden. Warum nur dort? Weil grundsätzlich für die Stimmen der Wählerinnen und Wähler der Vertrauensschutz gilt und jede Stimme zählt. Deshalb haben wir uns auf die wahlfehlerbehafteten Wahlbezirke beschränkt.“

Quelle: spdfraktion.de