Bildungsleistungen müssen weiterhin umsatzsteuerfrei bleiben

Die Bundesregierung hat vorgeschlagen, die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen neu zu regeln. Lothar Binding, Finanzfachmann der SPD-Fraktion, beruhigt: Bildungsangebote werden dadurch nicht teurer.

„Alle Bürgerinnen und Bürger müssen Zugang zu Bildung und Teilhabe an lebenslangem Lernen haben. Deswegen unterliegen Bildungsleistungen grundsätzlich nicht der Umsatzsteuer.

Die Bundesregierung hat jetzt vorgeschlagen, die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen neu zu regeln. Die Sorgen der Volkshochschulen und anderen Bildungsträgern, dass damit flächendeckend Bildungsangebote verteuert würden, sind unbegründet. Die Umsatzsteuerbefreiung soll an die Vorgaben des EU-Rechts angepasst werden. Die Steuerbefreiung soll damit nicht eingeengt werden.

Für uns ist klar: Bildungsleistungen müssen weiterhin umsatzsteuerfrei bleiben. In den anstehenden parlamentarischen Beratungen werden wir dafür sorgen, dass die Bedenken der Bildungsträger zweifelsfrei ausgeräumt werden.“

Statement von Lothar Binding auf spdfraktion.de