Offenes WLAN in Innenstädten oder Wartebereichen ist Teil einer modernen digitalen Infrastruktur. Doch Deutschland hat hier eindeutig Nachholbedarf. Ein Grund dafür war die unklare Rechtslage für private Betreiber von Internet-Hotspots. Denn sie mussten bislang befürchten, gegebenenfalls für die Rechtsverletzungen ihrer Nutzerinnen und Nutzer zu haften, etwa bei illegalen Downloads.
Die Bundestagsabgeordneten der schwarz-roten Koalition haben einen jahrelangen Streit um offene WLAN-Zugänge in Deutschland beendet. Mit einer wesentlichen Anpassung (Änderungsantrag zu § 8 TMG) im seit 2015 vorliegenden Telemedien-Änderungsgesetz der Bundesregierung (Drs. 18/6745) haben die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU/CSU nun klargestellt, dass alle Anbieter, die Nutzerinnen und Nutzern einen Internetzugang zur Verfügung stellen, nicht für Rechtsverletzungen Dritter haften. Klargestellt wird, dass sich auch WLAN-Anbieter in Cafés, an öffentlichen Plätzen in Landkreisen und Kommunen oder in Vereinen und Bibliotheken auf dieselbe Haftungsbeschränkung verlassen können, wie gewerbliche Anbieter (sog. Access-Provider), z. B. die Telekom oder Vodafone. Gelten soll die Haftungsbeschränkung sowohl für die straf-, verwaltungs- und zivilrechtliche Haftung sowie für die unmittelbare und mittelbare Haftung für Handlungen Dritter. Damit werde es auch die umstrittene WLAN-Störerhaftung und Abmahnungen an WLAN-Anbieter, ihre Netze zu schließen, nicht mehr geben, erklären die zuständigen Berichterstatter der SPD-Fraktion, Marcus Held und Christian Flisek. Auch Auflagen wie Passwortpflichten oder Vorschaltseiten seien damit vom Tisch.
Um Zweifel bei der Auslegung des nun beschlossenen Gesetzes auszuschließen, haben die Koalitionsfraktionen einen umfassenden Begründungstext beigefügt, erläutert Lars Klingbeil, der netzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion. „Die Gefahr von Schadenersatzansprüchen oder von kostenpflichtigen Abmahnungen für Rechtsverletzungen Dritter gehört damit der Vergangenheit an“, so Klingbeil.Rückendeckung bekommen die SPD-Netzexperten dabei auch von renommierten Fachanwälten für Urheber- und Medienrecht wie Dr. Dieter Frey.
Um alle Zweifel auszuräumen, soll das Gesetz nach drei Jahren evaluiert werden.
Kampf gegen illegale Internet-Plattformen
Begleitend zu ihrem Änderungsantrag für die TMG-Reform, haben die SPD-Abgeordneten mit ihrem Koalitionspartner einen Entschließungsantrag vorgelegt, um illegale Plattformen im Internet, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf Verletzungen von Urheberrechten beruht, effektiver zu bekämpfen. Darin schlagen die Koalitionsfraktionen vor allem vor, die Finanzierungsströme der illegalen Plattformen gezielt auszutrocknen. Der Koalitionsantrag wurde ebenfalls am 2. Juni 2016 vom Bundestag beschlossen.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Mit Änderungen im Telemediengesetz und der vollständigen Gleichsetzung mit anderen Access-Providern schafft der Bundestag Rechtssicherheit für Anbieter von offenen WLAN-Hotspots. Damit möchte die SPD-Bundestagsfraktion dafür sorgen, dass deutlich mehr freies WLAN im öffentlichen Raum, in Cafés, Bibliotheken, Kaufhäusern, Schulen aber auch im privaten Umfeld angeboten wird. Durch rechtliche Klarstellungen haben Abmahnanwälte künftig schlechte Karten.