Die Koalition aus SPD und Union setzt ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um und passt den Bußgeldkatalog für Parksünder an. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll noch in diesem Jahr vom Bundestag verabschiedet werden.
„Das Parken auf Behindertenparkplätzen ist kein Kavaliersdelikt, sondern rücksichtloses Handeln gegenüber allen, die darauf angewiesen sind. Höhere Bußgelder sind ein wichtiges Instrument, um fehlende Einsichten zu befördern.
Dieses Vorhaben ist überfällig und unterstützt ganz besonders die höheren Bußgelder für Falschparker auf Behindertenparkplätzen. Wer zukünftig auf Behindertenparkplätzen falsch parkt, muss gesondert zur Kasse gebeten werden. Eine Erhöhung des Bußgeldes von jetzt 35 auf 100 Euro statt der geplanten 55 Euro ist hierfür eine Kernforderung.
Härter sanktioniert werden sollen ‚unzulässiges Parken in zweiter Reihe, auf Gehwegen sowie auf Schutzstreifen für den Radverkehr‘. Daneben sieht der Entwurf auch höhere Bußgelder für Falschparken auf Behindertenparkplätzen vor.“
Angelika Glöckner, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen auf spdfraktion.de