Der empfohlene Mindestlohn in der Pflege darf nicht aufgeweicht werden

Zur Einlegung des Leitungsvorbehalts von Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle bei der Einführung eines Mindestlohns in der Pflege und einer möglichen Befristung des Mindestlohns bis zum 31. Dezember 2011, erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Hilde Mattheis:

Für die 800.000 Beschäftigten in der Pflege ist es ein Schlag ins Gesicht, dass Wirtschaftsminister Rainer Brüderle die Einführung des Mindestlohns in der Pflege nun aufweichen will. Es war ein langer Weg, bis sich Arbeitgeber und Gewerkschaftsvertreter in der extra eingesetzten Kommission auf einen Mindestlohn geeinigt haben. Es kann nicht sein, dass sich der Bundeswirtschaftminister nun über die Empfehlungen der Pflegekommission hinwegsetzt.

Statt sich für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege einzusetzen, und somit auch für Nachwuchs in den Pflegeberufen zu sorgen, möchte der Bundeswirtschaftsminister wohl, dass hier weiter für Hungerlöhne gearbeitet werden muss. Gute Pflege hat ihren Preis. Ein Mindestlohn schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Lohndumping und ist ein wichtiger Schritt bei der Qualitätssicherung in der Pflege. Deshalb ist der Mindestlohn in der Pflegebranche längst überfällig.

Ende März hatte sich die Pflegekommission auf einen Mindestlohn von 8,50 Euro im Westen und 7,50 im Osten geeinigt und Steigerungsraten bis 2013 festgelegt. Ursprünglich war geplant, den Mindestlohn per Rechtsverordnung ab dem 1. Juli 2010 einzuführen.

(Quelle: SPD-Fraktion)