Immer noch werden Menschen bei der Herstellung von Waren für den deutschen Markt vielfach ausgebeutet. Ausbeutung gehört geächtet. Menschenrechtsverletzungen wie Kinderarbeit in den Lieferketten deutscher Unternehmen dulden wir nicht. Deshalb kommt auf Druck der SPD nun ein Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten. „Es geht um klare Regeln, klare Pflichten, – Freiwilligkeit allein reicht nicht aus“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil am Freitag.
Ausbeuterische Kinderarbeit, Hungerlöhne, Umweltschäden: Seit langem werden die Produktionsbedingungen in Entwicklungsländern in Afrika oder Asien angeprangert. Oft als Billigprodukte landen Schokolade, Schuhe, Kleidung oder Kaffee in deutschen Läden.
Heil: „Das Lieferkettengesetz kommt!“
Wo freiwillige Selbstverpflichtungen deutscher Unternehmen nicht wirken, braucht es verbindliche Regeln. Nach langem Ringen mit der Union hat Arbeitsminister Hubertus Heil ein Gesetz gegen Ausbeutung in der Produktion durchgesetzt. Das Lieferkettengesetz kommt – noch in dieser Legislaturperiode. Zum ersten Mal schaffen wir ein Gesetz zur unternehmerischen Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten. Künftig werden Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit in den Liefer- und Wertschöpfungsketten deutscher Unternehmen nicht länger geduldet.
„Uns ist ein Durchbruch zur Stärkung der Menschenrechte gelungen“, zeigte sich der Arbeitsminister am Freitag erfreut. „Wir haben lange gerungen, lange verhandelt, aber jetzt ist klar, das deutsche Lieferkettengesetz kommt! Und zwar noch in dieser Legislaturperiode.“
Walter-Borjans: Das ist ein Meilenstein
„Mit dem Lieferkettengesetz können wir der weltweiten Ausbeutung von Mensch und Natur endlich einen Riegel vorschieben“, sagte SPD-Chef Norbert Walter-Borjans gegenüber dem Handelsblatt. „Dass wir nach zähen und langwierigen Verhandlungen endlich eine Einigung erzielen konnten, die ab 2022 gelten kann, ist ein Meilenstein“. Nun sei es an der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, „das „C“ im Namen ernst zu nehmen und der Verabschiedung des Gesetzes keine Steine mehr in den Weg zu legen.“
Ausbeutung stoppen
Um das zu erreichen, werden in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten ab 2023 dazu verpflichtet, ihrer Verantwortung in den Liefer- und Wertschöpfungsketten nachzukommen: Sie müssen sicherstellen, dass die Menschenrechte bei all ihren Aktivitäten gewahrt sind und sie im Ernstfall eingreifen können. Wird einer Firma ein Missstand in der Lieferkette bekannt, ist es verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen. Das gilt auch für Umweltbelange, wenn sie zu Menschenrechtsverletzungen führen (z.B. vergiftetes Wasser) und wenn es darum geht, gefährliche Stoffe für Mensch und Umwelt (z.B. Quecksilber) zu verbieten.
Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten folgen dann ab 2024. Das Gesetz gilt zudem für eine sehr große Zahl weiterer Unternehmen, die als deren Zulieferer ebenfalls zur Einhaltung von Menschenrechten verpflichtet werden.
Walter-Borjans: „Wichtiger Kompromiss“
„Wir verhehlen nicht, dass aus unserer Sicht eine Einbeziehung von Unternehmen ab 500 statt ab 1.000 Beschäftigte besser gewesen wäre“, sagte Norbert Walter-Borjans. „Damit, dass sich die Sorgfaltspflicht aber auf alle Vorlieferanten und nicht nur auf den ersten Geschäftspartner im Ausland erstreckt und dass wehrlose Arbeitnehmerinnen sich vor deutschen Gerichten vom DGB oder von Nichtregierungsorganisationen vertreten lassen können, ist Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil ein echter Durchbruch gelungen.“
Stärkung der Opfer von Menschenrechtsverletzungen
Das Gesetz stärkt zudem die Opfer von Menschenrechtsverletzungen und die Zivilgesellschaft: Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften bekommen die Möglichkeit, Betroffene vor Gericht zu vertreten, wenn es Verstöße gegen Standards in Lieferketten gibt. Eine staatliche Kontrollbehörde schaut den Unternehmen mit Vor-Ort-Kontrollen auf die Finger und muss gemeldeten Sorgfaltsverletzungen von Unternehmen nachgehen. Verhängte Buß- und Zwangsgelder fließen in einen Fonds zur Stärkung menschenrechtlicher Sorgfalt in der globalen Wirtschaft.
Heil: „Es geht auch um fairen Wettbewerb“
Seit langem plädiert der Arbeitsminister für ein nationales Gesetz, um auch für fairen Wettbewerb zu sorgen. Das sogenannte Lieferkettengesetz werde nur verlangen, was „machbar und verhältnismäßig“ sei, betont Heil. Zudem schaffe es Rechts- und Handlungssicherheit für die Unternehmen.
DGB: „Guter Tag für Menschenrechte“
Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßte die Einigung auf ein Lieferkettengesetz. „Das ist ein guter Tag für Menschenrechte und faire Arbeitsbedingungen entlang globaler Wertschöpfungskette“, sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. Mit dem Gesetz könne „ein wichtiger Schritt getan werden, damit in Deutschland die Qualität von Produkten gepaart wird mit sozialer und ökologischer Verantwortung ‚Made in Germany‘.“ Nun solle das Gesetz zügig im Bundestag beraten und noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.
Quelle: spd.de