Weniger Bürokratie spart Zeit und Geld
Das Bürokratieentlastungsgesetz enthält wichtige Entlastungsmaßnahmen für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen. Dazu zählen insbesondere die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Steuer- und Handelsrecht, der Abbau von Melde- und Informationspflichten sowie das konsequente Vorantreiben der Digitalisierung. Im parlamentarischen Verfahren wurden weitere wichtige, praxisnahe Entlastungen ergänzt, ohne Schutzvorschriften für Arbeitnehmende zu senken.
Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:
„Überbordende Bürokratie belastet Bürger und Unternehmen. Sie kostet Zeit, Geld, hemmt das Wachstum und sorgt für ein schlechtes Betriebsklima im Land. Mit dem vierten Bürokratieentlastungsgesetz schaffen wir Abhilfe. Wir haben im parlamentarischen Verfahren eng mit Verbänden, Betrieben und der Zivilgesellschaft zusammengearbeitet. Das Ergebnis sind praxisnahe und alltagstaugliche Regelungen wie die Digitalisierung bei Arbeitsverträgen und im Gewerbemietrecht.
In seinem Umfang übertrifft das Gesetz deutlich die vorherigen Bürokratieentlastungsgesetze. Das große Paket verstehen wir als Startschuss für eine kontinuierliche Bürokratieentlastung. In diesem Sinne werden wir stets Regelungen hinterfragen und Verfahren auf ihre Verbesserungsmöglichkeiten abklopfen. Als Bundesgesetzgeber verstehen wir Bürokratieabbau als staatliche Gemeinschaftsaufgabe, da viele Regelungen auf Ebene der Länder oder der EU entstehen.“
Esra Limbacher, zuständiger Berichterstatter:
„Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz und weiteren Maßnahmen senden wir ein klares Signal: Wir meinen es ernst mit der Modernisierung unseres Landes und setzen ein Stoppsignal gegen unnötige Bürokratie.
Die Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege entlastet die Wirtschaft erheblich, da Ressourcen gespart und Bürokratiekosten reduziert werden. Entscheidend ist dabei, dass weiterhin effektiv gegen Steuerstraftaten vorgegangen werden kann. Dazu wurde das Inkrafttreten für von der Finanzaufsicht beaufsichtigte Unternehmen im parlamentarischen Verfahren um ein Jahr verschoben. Die Verjährungsfristen für Steuerstraftaten bleiben unverändert bei 15 Jahren.
Insgesamt ist Bürokratieabbau eine Daueraufgabe, die wir mit einem jährlichen Bürokratieentlastungsgesetz fortsetzen werden.“
Esra Limbacher, zuständiger Berichterstatter auf spdfraktion.de