Carmen Wegge, zuständige Berichterstatterin:
Um gerade auch Frauen vor digitalen Übergriffen im Netz zu schützen, wollen wir gezielt nicht nur gegen einzelne rechtswidrige Inhalte, sondern gegen ganze Accounts vorgehen. Zur Durchsetzung des digitalen Gewaltschutzes in sozialen Netzwerken werden wir ein neues gerichtliches Verfahren schaffen.
„Die Koalition hat sich vorgenommen, Betroffene besser vor digitaler Gewalt zu schützen. Deshalb ist es gut, dass das Bundesministerium der Justiz jetzt Eckpunkte für ein neues zivilgerichtliches Verfahren auch zur Sperrung von anonymen Accounts in sozialen Netzwerken vorgelegt hat. Neben der Strafverfolgung im Einzelfall brauchen wir Mittel um die Sichtbarkeit und den Einfluss von auch anonymen „Hass-Accounts“ zu mindern und die Betreiber sozialer Netzwerke in die Pflicht zu nehmen.
Wir werden die Eckpunkte nun in der Koalition beraten. Dabei wollen wir Opferschutzorganisationen und die Zivilgesellschaft insgesamt möglichst breit einbinden. Da die Mehrzahl der Betroffenen digitaler Gewalt Frauen sind, werden wir die Vorschläge insbesondere unter diesem Aspekt genau anschauen. Ebenso wollen wir die Möglichkeit prüfen, das Verfahren auch für Betroffenenorganisationen zu öffnen.“
Quelle: spdfraktion.de