Frauke Heiligenstadt zum Standortfördergesetz

Mehr private Investitionen und mehr Jobs durch das Standortfördergesetz

Das Kabinett hat heute den Entwurf zum Standortfördergesetz beschlossen. Damit werden wichtige Impulse für mehr private Investitionen in den Wirtschaftsstandort Deutschland gesetzt. Das Gesetz soll bessere Bedingungen für Start-Ups und für Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur schaffen, sowie zum Bürokratieabbau im Finanzmarktbereich beitragen.

„Das Standortfördergesetz ist wichtig für unser Land. Mit dem Bundeshaushalt 2025 und dem Sondervermögen ermöglichen wir Rekordinvestitionen. Aber staatliches Geld allein wird nicht reichen, um unsere Infrastruktur fit zu machen und unseren Wirtschaftsstandort zu stärken. Wir wollen auch zusätzliche private Mittel hebeln, zum Beispiel für den Ausbau der Energieinfrastruktur.

Mit dem Standortfördergesetz verbessern wir die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Finanzierung von Start-Ups. Es soll leichter für Start-Ups werden, Investitionen für ihre Ideen und die Markteinführung ihrer Produkte zu finden. Wir wollen, dass Start-Ups hier in Deutschland erfolgreich sind. Erfolgreiche Starts-Ups schaffen Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum.

Für Investmentfonds schafft das Standortfördergesetz einen Rahmen, der es leichter macht, in Infrastruktur und erneuerbare Energien zu investieren. Wir wollen, dass das Geld, das in Fonds angelegt ist, da ankommt, wo wir es brauchen, insbesondere in der Energieinfrastruktur. Denn davon haben am Ende alle etwas. Außerdem schaffen wir mit dem Gesetz unnötige Bürokratie ab, ohne damit den Verbraucher- und Anlegerschutz zu gefährden: Was europäisch geregelt ist, müssen wir nicht national regeln. Wir wollen wettbewerbsfähige Finanzinstitute, die es im internationalen Vergleich nicht unnötig schwer haben.“

Frauke Heiligenstadt, finanzpolitische Sprecherin auf spdfraktion.de