Gabriele Hiller-Ohm zu Hilfen für Tourismusbranche

Mit der Verlängerung der Überbrückungshilfen und der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes hilft die SPD-Bundestagsfraktion der besonders stark von der Corona-Krise betroffenen Tourismusbranche beim Erhalt der Unternehmen und ihrer Arbeitsplätze.

„Die vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen in der Reise- und Tourismusbranche stehen aktuell vor großen Herausforderungen. Die vergangenen Monate haben aber gezeigt, dass Maßnahmen wie die Kurzarbeiterregelung, die Direkthilfen sowie die günstigen Kredite der KfW viele Unternehmen wie auch Beschäftigte vor einer drohenden Insolvenz bzw. Arbeitslosigkeit retten konnten.

Mit der Verlängerung der Überbrückungshilfen in Höhe von maximal 50.000 Euro pro Monat bis zum 31.12.2020 verschaffen wir weiterhin besonders den kleinen und mittelständischen Unternehmen eine Erleichterung. Pauschalreiseveranstalter und -vermittler können weiterhin für die vom Kunden stornierten Reisen entgangene Margen oder Provisionen geltend machen.

Die Verlängerung der Bezugsdauer vom Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate unterstützt sowohl die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch die Unternehmen.

Damit all die staatlichen Maßnahmen zur Rettung der Unternehmen und zur Sicherung der Arbeitsplätze wirken können, kommt es auf alle an. Auch deshalb setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für bundeseinheitliche Corona-Schutz-Regelungen ein. Wir appellieren an Jedermann, die Gesundheits- und Hygieneregeln zu berücksichtigen, damit die Unternehmen der Reisebranche und deren Beschäftigte die schönste Zeit im Jahr wieder ermöglichen können.“

Gabriele Hiller-Ohm, tourismuspolitische Sprecherin auf spdfraktion.de