Rechtsstaatsklage gegen die EU-Kommission
Die Abgeordneten ziehen die EU-Kommission zur Verantwortung wegen der bisher ausbleibenden Anwendung des neuen Rechtsstaats-Mechanismus zum Schutz des EU-Haushalts. Einer entsprechenden Resolution stimmte die Mehrheit der Parlamentarier*innen am Donnerstag zu. Katarina Barley, Vizepräsidentin und Mitglied im Innenausschuss:
„Das Parlament macht ernst. Heute setzen wir eine Klage gegen die EU-Kommission wegen ihrer Untätigkeit auf die Schiene. Wendet die Kommission den Rechtsstaatsmechanismus nicht endlich an, ziehen wir vor den Europäischen Gerichtshof.
In der Rechtsstaatskrise muss das Parlament die Kommission leider wiederholt zum Jagen tragen. Während Ursula von der Leyen zögert, verschwindet jeden Tag EU-Geld in korrupten Taschen, werden jeden Tag Richter*innen an ihrer unabhängigen Berufsausübung gehindert, bröckelt jeden Tag das Wertefundament der EU. Der Geduldsfaden des Parlaments ist gerissen. Es braucht keine weiteren Guidelines oder informellen Briefe, sondern klare Ansagen der Kommission an die betroffenen Mitgliedsstaaten, im Visier des Rechtsstaatsmechanismus zu sein.
Ich freue mich, dass das Parlament bei dieser Schlüsselfrage für Europas Zukunft geschlossen steht. Schon das Zustandekommen des neuen Mechanismus ist der gemeinsamen Anstrengung des Parlaments zu verdanken. Im Klageverfahren ist die Kommission nun verpflichtet tätig zu werden. Wenn dies nicht zur Zufriedenheit des Parlaments geschieht, können wir den Europäischen Gerichtshof anrufen. Beim Schutz des Rechtsstaates ist es fünf nach zwölf, ein weiteres Zögern der Kommission wird die EU irreparabel beschädigen. Wenn nötig, werden wir sie per Gerichtsbeschluss zum Handeln bewegen.“
In der am heutigen Donnerstag verabschiedeten Resolution weist das Parlament seinen Präsidenten an, die EU-Kommission innerhalb der kommenden zwei Wochen gemäß Artikel 265 des EU-Vertrages zur Anwendung der Rechtsstaatskonditionalität aufzufordern. Laut dem ebenfalls in Artikel 265 festgelegten Klageverfahren hat die Kommission dann zwei Monate Zeit, um auf diese Aufforderung zu reagieren. Ist die Reaktion nicht zufriedenstellend, kann die Klage des Parlamentes innerhalb von zwei Monaten erhoben werden.
Katharina Barley auf spdeuropa.de