Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Juli 2009

Zahlreiche Neuregelungen treten in Kraft: Die Renten steigen und der Schutz für Spareinlagen wird erhöht. Bei Neuwagen entscheidet künftig vor allem der Ausstoß von Kohlendioxid über die Höhe der KFZ-Steuer. Und eine Schuldenbremse wird im Grundgesetz verankert.

Zweites Gesetz zur Änderung des Ausbildungsförderungsgesetzes (AFBG)

Mit der am 12. Februar 2009 durch den Deutschen Bundestag verabschiedeten Änderung wird das sogenannte „Meister-BAföG“ fit gemacht für die Zukunft. Der Bundesrat hat am 6. März zugestimmt.

Das „Meister-BAföG“ unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung, stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses und bietet über den Darlehensteilerlass hinaus für potenzielle Existenzgründer einen Anreiz, nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und Arbeitsplätze zu schaffen.

Der Kreis der Anspruchsberechtigten wächst. Künftig können auch Altenpflegekräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher gefördert werden. Außerdem sind höhere Leistungen für eine Aufstiegsfortbildung vorgesehen. Die Bedarfssätze und Freibeträge wurden bereits im vergangen Jahr um zehn Prozent erhöht.

Je nach Lebenssituation – Familienstand, Kinderzahl, eigenes Einkommen, Einkommen des Ehegatten – variiert die Höhe der Förderung sehr stark. Auch ist das Verhältnis zwischen Darlehen und Zuschuss von verschiedenen Faktoren abhängig, ebenso die Förderung der Lehrgangsgebühren. So erhält beispielweise ein Alleinstehender ohne Kinder monatlich 675 Euro, davon 229 Euro als Zuschuss. Bei der Berechnung hilft das Bundesbildungsministerium unter www.meister-bafoeg.info.

Wichtig: Menschen, die bereits selbst eine Aufstiegsförderung finanziert haben oder anderweitig gefördert wurden, sind nunmehr ebenfalls anspruchsberechtigt. Bisher war eine erneute Unterstützung für die Fortbildung nicht möglich.

Besondere Unterstützung erhalten nach dem Gesetz Fortbildungswillige mit Kindern:
Der Erhöhungsbetrag pro Kind steigt von derzeit 179 Euro auf 210 Euro pro Monat. Die Hälfte davon wird als Zuschuss gezahlt und nicht mehr nur wie bisher als Darlehen gewährt.

Zugleich ist ein Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro pro Kind und Monat als Zuschuss für Alleinerziehende vorgesehen. Darüber hinaus sollen der Unterhaltsbeitrag und der Kinderbetreuungszuschlag auch während der neu eingeführten Prüfungsvorbereitungsphase für bis zu weitere drei Monate als Darlehen gewährt werden.

Europaweit Höchstgehalte für Blei, Cadmium und Quecksilber

Ab 1.Juli müssen europaweit mit Blei, Cadmium oder Quecksilber belastete Nahrungsergänzungsmittel vom Markt genommen werden. Hierbei handelt es sich um eine Umsetzung der EU-Verordnung Nr. 629/2008. Die VO verbessert somit den gesundheitlichen Verbraucherschutz.

Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Neuregelung der Kfz-Steuer

Bei Neufahrzeugen entscheidet mit der neuen Kraftfahrzeug-Steuer vor allem der Ausstoß von Kohlendioxid über die Höhe der Steuer, nicht mehr die Hubraumgröße.

Die Umstellung der Kfz-Steuer auf den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) gilt für alle neu zugelassenen Neufahrzeuge.

Die Neuregelung zielt vor allem auf den Schutz des Klimas ab. Dies steht im Einklang mit der Strategie der Europäischen Union zur Minderung der CO2-Emissionen.

Teurer für Stinker: die neue Kfz-Steuer

Gesetz zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und
anderer Gesetze

Einlagensicherung und Anlegerentschädigung verbessert

Die Bundesregierung erhöht den Schutz für Spareinlagen. Auch in schwierigen Zeiten können die Sparerinnen und Sparer ihr Geld getrost auf der Bank lassen.

Die gesetzliche Mindestabdeckung für Einlagen steigt bereits ab dem 30. Juni 2009 auf 50.000 Euro und ab dem 31. Dezember 2010 auf 100.000 Euro. Bisher konnten Bankkunden privater Kreditinstitute maximal Entschädigungsansprüche von 20.000 Euro geltend machen. Das Gesetz verkürzt zudem die Auszahlungsfrist auf höchstens 30 Tage und schafft die Verlustbeteiligung des Einlegers in Höhe von zehn Prozent ab.

Erspartes noch sicherer

Föderalismusreform: Schuldenbremse

Schuldenbremse im Grundgesetz verankert

Nach der neuen Schuldenregel, die im Grundgesetz verankert wird, sollen Bund und Länder ihre Haushalte künftig grundsätzlich ohne neue Schulden führen. Die bisherigen Regelungen im Grundgesetz haben nicht verhindern können, dass die öffentliche Schuldenlast in der Vergangenheit stark angestiegen ist. Der Bund erfüllt die neue Richtschnur, wenn er ab dem Jahr 2016 seine Neuverschuldung auf höchstens 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes beschränkt. Die Länder dürfen von 2020 an in wirtschaftlich normalen Zeiten keine neuen Schulden mehr aufnehmen.

Ausnahmen sind zulässig: beispielsweise in Rezessionszeiten, bei internationalen Wirtschaftskrisen oder Naturkatastrophen. Allerdings müssen die Länder die Schulden in Phasen des wirtschaftlichen Aufschwungs zurückführen.

Schuldenbremse kommt in die Verfassung

Erstes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und des Gesetzes über
die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln

Mehr Transparenz und Verbraucherschutz beim Telefonieren

Ziel des Gesetzes ist es, die Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor so genannten „untergeschobenen“ Verträgen bei der Betreibervorauswahl (Preselection) zu schützen. Heute ist es möglich, dass die Betreibervorauswahl auf Zuruf eines Dritten umgestellt wird, ohne dass er sich hinreichend bewusst war, dies veranlasst zu haben oder sogar ohne dass der Teilnehmer eine Umstellung gewünscht hat. Unseriöse Anbieter nutzen dies häufig aus, um eine Umstellung zu veranlassen. Um solche „untergeschobenen“ Verträge zu unterbinden, muss die
Erklärung der Teilnehmer zur Umstellung der Betreibervorauswahl oder die Vollmacht zur Abgabe dieser Erklärung zukünftig schriftlich erfolgen. Damit wird der Teilnehmer deutlich darauf aufmerksam gemacht, dass er eine Umstellung veranlasst.

Außerdem bringt das Gesetz mehr Transparenz in die Mobilfunktarife: Auch die Preise für Mobilfunk-Anrufe bei 180-er Nummern müssen künftig genau angegeben werden. Das neue Gesetz führt zudem eine Preis-Höchstgrenze ein: Anrufe aus den Mobilfunknetzen bei 0180-Nummern dürfen dann maximal 28 Cent pro Minute oder 40 Cent pro Anruf kosten.

Kabinett verabschiedet Entwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetzte (Kernstück:
Energieleitungsausbaugesetz)

Investitionen in moderne Netze

Die vorhandenen Hochspannungsleitungen reichen nicht mehr aus: Immer mehr Strom aus Windenergieanlagen wird zu den Verbrauchern transportiert.

Es gibt zudem neue, hocheffiziente konventionelle Kraftwerke und der EU-weiten Stromhandel nimmt zu. Neue Höchstspannungsleitungen sind deshalb dringend erforderlich.

Das Gesetz beschleunigt die Planungs- und Genehmigungsverfahren für 24 vordringliche Leitungsbauvorhaben im Höchstspannungs-Übertragungsnetz (380 kV). Dabei wird auch im Rahmen von Pilotprojekten die Erdverkabelung von 380kV-Leitungen getestet.

Das Gesetz ist Teil des Zweiten Integrierten Energie- und Klimaschutzpaketes.

Weg frei für Investitionen in moderne Netze

Verordnung zur Zuweisung von Funk-Frequenzen für Breitbandnetze

Schnelles Internet in ländlichen Regionen

Auch Internetnutzer auf dem Land werden bald ohne Probleme und vor allem schnell ins Internet kommen – via Funk. Die Verordnung zur Zuweisung von Funk-Frequenzen für Breitbandnetze gibt bisher insbesondere vom Rundfunk genutzte Frequenzbereich zwischen 790 und 862 Megahertz frei. Diese stehen dann Breitbandnetzen für das schnelle Internet zur Verfügung.

Die Bundesnetzagentur kann noch in diesem Jahr die Frequenzen vergeben.

Wichtige Voraussetzungen für die Internetversorgung vorrangig ländlicher Bereiche über Funk erfüllt

Erhöhung der gesetzlichen Renten

Zum 1. Juli 2009 erhöhen sich die gesetzlichen Renten deutlich. In Westdeutschland steigen sie um 2,41 Prozent und im Osten auf 3,38 Prozent. Die diesjährige Höhe der Rentenanpassung ergibt sich daraus, dass die anpassungsrelevanten Löhne im letzten Jahr im Westen um rund 2,1 Prozent und im Osten um rund 3,1 Prozent gestiegen sind. So stark sind die Renten im Westen seit 1994 und im Osten seit 1997 nicht mehr gestiegen.

Renten steigen

Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Kurzarbeit

Für ab dem 1. Januar 2009 durchgeführte Kurzarbeit werden künftig ab dem siebten Kalendermonat des Bezugs von Kurzarbeitergeld die Sozialversicherungsbeiträge auf Antrag vollständig von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Für die Berechnung des Sechs-Monats-Zeitraums ist es ausreichend, dass Kurzarbeit im Unternehmen oder in einzelnen Unternehmensteilen durchgeführt wird. Dabei werden auch Zeiträume vor Inkrafttreten dieser Regelung berücksichtigt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist damit eine volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Zeiten der Kurzarbeit ab Juli 2009 möglich.

Zusätzlich zur vollen Erstattung wird geregelt, dass bei einer Unterbrechung der Kurzarbeit in einzelnen Betriebsteilen keine neue Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit erforderlich ist. Die Bezugsfrist läuft dann ohne Unterbrechung für den gesamten Bewilligungszeitraum weiter.

Die Änderungen zum Kurzarbeitergeld gelten befristet bis zum 31. Dezember 2010.

Kurzarbeitergeld plus

Mehr Grundsicherung und Sozialhilfe

Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten ab Juli höhere Regelleistungen. Die Erhöhung orientiert sich an der Entwicklung der gesetzlichen Renten. Der Eckregelsatz steigt von 351 auf 359 Euro. Neu eingeführt wurde eine Sozialgeldstufe (zusätzlicher Kinderregelsatz) für Kinder von 6 bis 13 Jahren. Künftig beträgt die Leistung 70 bislang 60 Prozent des Regelsatzes.

Berufskrankheiten-Verordnung

Zum 1. Juli tritt die 2. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung in Kraft. Mit dieser Verordnung werden die Entschädigungsansprüche der Versicherten bei Berufskrankheiten weiter verbessert. So werden fünf neue Krankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen:

– Gonarthrose durch Tätigkeiten im Knien nach einer Gesamteinwirkungsdauer von mindestens 13.000 Stunden;
– Blutkrebs durch Benzol;
– Lungenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe nach Einwirkung einer bestimmten Lebensdosis;
– Lungenfibrose durch extreme und langjährige Einwirkung von Schweißrauchen und Schweißgasen;
– Lungenkrebs durch das Zusammenwirken von Asbestfaserstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen.

Darüber hinaus wird für die Berufskrankheit „Bergmannbronchitis“ die rückwirkende Anerkennung zugelassen. Auch dann, wenn die Erkrankung vor dem bisher festgesetzten Stichtag 1. Januar 1993 eingetreten ist. So können langjährig erkrankte Bergleute entschädigt werden, die bisher an der Stichtagsklausel gescheitert sind.

Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen („Flexi II“)

Am 1. Juli 2009 treten verbesserte Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen („Flexi II“) in Kraft. Sie eröffnen zum einen die Möglichkeit der Übertragung von Wertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund. Dadurch wird die Portabilität von Wertguthaben entscheidend verbessert und in diesen Fällen müssen Wertguthaben nicht mehr etwa bei Verlust des Arbeitsplatzes aufgelöst werden. Zum anderen wird die Bundesregierung verpflichtet, zum 31. März 2012 vorzulegen, mit dem die Auswirkungen des Gesetzes „Flexi II“ evaluiert werden sollen.

Absenkung der Beitragssätze für die GKV

Um die deutsche Konjunktur in der weltweiten Krise zu stützen, hat das Bundeskabinett ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen. Es soll helfen Arbeitsplätze und Wachstumskräfte zu sichern und Einkommensverluste abzufedern. Dazu gehört auch, die paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanzierten GKV-Beitragssätze zum 1. Juli 2009 um 0,6 Prozentpunkte zu senken. Der allgemeine Beitragssatz beträgt dann 14,0 Prozent. Aus Sicht des Versicherten, der zusätzlich 0,9 Prozentpunkte zahlen muss, liegt der Beitragssatz ab Juli statt bei 15,5 bei 14,9 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens.

Neue Meldepflicht bei MRSA

Infektionen gehören zu den häufigsten Komplikationen medizinischer Behandlungen. Damit die Gesundheitsämter frühzeitig über besonders schwere Fälle von MRSA-Infektionen (Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus) informiert werden und so schneller notwendige Maßnahmen ergreifen können, ist in Zukunft jeder Nachweis des Krankheitserregers MRSA aus Blut oder Hirnflüssigkeit von den medizinischen Untersuchungslaboratorien an die zuständigen Gesundheitsämter zu melden. Der Erreger verursacht insbesondere Lungenentzündungen, Wundinfektionen und Blutvergiftungen. Eine entsprechende Verordnung, mit der die
Labormeldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz ausgedehnt wird (Labormeldepflicht-Anpassungsverordnung), tritt am 1. Juli 2009 in Kraft.

Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (in Kraft getreten bereits am 29. Mai 2009)

Neues Bilanzrecht

Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts entlastet die Wirtschaft finanziell in erheblichem Umfang. Es baut das bewährte Bilanzrecht des Handelsgesetzbuches zu einem Regelwerk aus, das den internationalen Rechnungslegungsstandards gleichwertig ist. Es ist aber wesentlich kostengünstiger und in der Praxis einfacher zu handhaben.

Die neuen Bilanzierungsregelungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2010 anzuwenden. Sie können freiwillig bereits für den Abschluss 2009 angewendet werden.

Neues Bilanzrecht in Kraft: Milliardenentlastung für den deutschen Mittelstand

(Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung)