Gerechtigkeit für die Opfer
Schwulen Männern wurde auch in der Bundesrepublik Unrecht angetan. Bis 1994 verurteilten Gerichte sie wegen der Liebe zu einem anderen Mann. Leben wurden zerstört, Karrieren ruiniert. Bis heute gelten sie als Vorbestraft. Nachkriegsdeutschland hatte den von den Nazis verschärften Paragrafen 175 übernommen und auch angewendet. Jetzt hat Justizminister Heiko Maas die Aufhebung der Schandurteile und eine Entschädigung der Opfer durchgesetzt.
Das neue Gesetz sieht vor:
- die Aufhebung der Urteile. Die verurteilten homosexuellen Männer sollen nicht länger mit dem Makel der Verurteilung leben müssen.
- eine finanzielle Entschädigung durch einen Pauschalbetrag von 3000 Euro und 1500 Euro für jedes angefangene Jahr „erlittener Freiheitsentziehung“.
- eine Förderung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld mit jährlich 500.000 Euro. Die Stiftung arbeitet an einer Aufarbeitung und Dokumentation der einzelnen Schicksale.
Geld kann seelisches Leid nicht wiedergutmachen. Aber es ist eine Frage des Respekts, Unrecht nicht nur zu beseitigen, sondern sich auch um die Betroffenen zu kümmern.