Eine Reanimation der Stechuhr ist nicht geplant
Bundeswirtschaftsminister Altmaier will das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung. prüfen. Für Katja Mast steht fest: Was im Sinne der Arbeitnehmer ist, sollte auch gesetzlich geregelt werden – ohne Rückkehr zur Stechuhr.
„Es steht natürlich auch dem Bundeswirtschaftsminister frei, Urteile zu prüfen. Dennoch gehen wir davon aus, dass gesetzlich geregelt wird, was im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Unternehmen aus dem Urteil folgt.
Alles andere hielten wir für nicht vermittelbar. Und an die Adresse der Arbeitgeber: Eine Reanimation der Stechuhr ist nicht geplant.“