Lohndumping in der EU verhindern

Zur Einbringung des SPD-Antrags zur sozialen Revision der Entsenderichtlinie erklären die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme und der zuständige Berichterstatter Josip Juratovic:

Die SPD-Bundestagsfraktion wird am heutigen Donnerstag den Antrag „Für eine soziale Revision der Entsenderichtlinie“ in erster Lesung in den Bundestag einbringen.

Durch die Entsenderichtlinie, die seit 1996 europaweit gilt, wird geregelt, zu welchen Bedingungen Arbeitnehmer in einem anderen EU-Staat arbeiten können. Ausländische Unternehmen sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu Arbeitsbedingungen zu beschäftigen, die das Gastland in allgemeinverbindlichen Tarifverträgen und Rechts- und Verwaltungsvorschriften festlegen kann.

In den vergangenen Jahren wurde die Entsenderichtlinie, deren ursprüngliche Ziele ein fairer Wettbewerb ohne Lohndumping und Arbeitnehmerschutz waren, vom Europäischen Gerichtshof zu einer Maximalrichtlinie uminterpretiert. Durch die Entsenderichtlinie dürften demnach nur geringe Mindeststandards festgelegt werden, die auch von den entsendenden Unternehmern eingefordert werden dürfen. Um dieser Uminterpretation entgegenzuwirken, ist es notwendig, die Richtlinie zu revidieren und zurück zu ihren ursprünglichen Zielen zu bringen.

Die SPD-Bundestagsfraktion stellt an eine solche soziale Revision der Richtlinie die Forderung, den Grundsatz „Gleiche Lohn- und Arbeitsbedingungen für gleiche Arbeit am gleichen Ort.“ umzusetzen. Nur so kann ein fairer Wettbewerb zwischen den Unternehmen entstehen, der nicht auf Lohndumping basiert. Zudem müssen öffentliche Auftraggeber das Recht haben, bei öffentlichen Aufträgen Tariftreueklauseln anzuwenden, also die Einhaltung von Tarifverträgen als Voraussetzung bei der Auftragsvergabe zu fordern.

In Deutschland wurde die Entsenderichtlinie mit dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz umgesetzt. Bisher existieren nur in wenigen Branchen allgemeinverbindliche Tarifverträge. In den meisten Branchen sind damit keine Standards festgelegt, die auch für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gültig sind. Insbesondere mit Blick auf die Vollendung der Arbeitnehmerfreizügigkeit 2011 fordern wir die Regierung auf, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auszuweiten, damit es Lohndumping in mehr Branchen verhindern kann.

(Quelle: SPD-Fraktion)