Mast/Wiese zum AfD-Urteil des OVG Münster

AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall bestätigt

Das OVG Münster hat entschieden: Die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist rechtmäßig. Eine klare Botschaft für den Schutz unserer Demokratie und ein Beleg für die Wirksamkeit unseres Rechtsstaats.

„Das OVG Münster hat klar und unmissverständlich die Einstufung der AfD als Verdachtsfall durch das Bundesamt für den Verfassungsschutz bestätigt. Damit bekräftigt es, worauf wir schon seit Jahren hinweisen. Die AfD hat sich als Ganzes zu einer völkischen Partei radikalisiert, die Menschen systematisch herabwürdigt, rechtsextremistische Positionen einnimmt und nach außen die Interessen Moskaus und Pekings vertritt. Die Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten, ist nicht nur angezeigt, sondern dringend notwendig – und nun auch oberverwaltungsgerichtlich bestätigt. Jetzt gilt es, das Urteil sorgfältig auszuwerten und die richtigen Schlüsse zu ziehen. Selbst wenn es nach einer erfolgreichen Nichtzulassungsbeschwerde zu einer Revision am Bundesverwaltungsgericht kommen sollte, sind wir uns sicher, dass das Urteil bestätigt wird.

Das Urteil zeigt: Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist eindeutig und umfassend seinem gesetzlichen Auftrag nachgekommen, unsere Verfassung und unserer Demokratie zu schützen. Unsere wehrhafte Demokratie und unser Rechtsstaat funktionieren.“

Quelle: spdfraktion.de