Michael Groß zu Betrachtungszeitraum Mietspiegel

Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss konnte die SPD einen weiteren Erfolg für die Stärkung des sozialen Mietrechts erreichen. Ab nächstem Jahr soll der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre im Mietspiegel erhöht werden.

„Das ist auch ein großer Erfolg für Bundesjustizministerin Lambrecht, die das Thema Mietrecht zur Chefinnensache erklärt hat. Wir dämpfen damit nicht nur künftige Mietpreissteigerungen. Vielmehr wird dies auch spürbare Auswirkungen auf Vergleichsmieten haben, die Grundlage für die Regelungen zur Kappungsgrenzen und zur Mietpreisbremse sind. Das senkt am Ende auch Mieten im Bestand.

Menschen haben ein Recht auf bezahlbare Wohnungen. Diese Reform trägt dazu erneut bei.

Mit der Reform setzt das SPD-geführte Bundesjustizministerium einen Beschluss des jüngsten Wohngipfels um und geht über die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag hinaus.“

Michael Groß, zuständiger Berichterstatter auf spdfraktion.de