Paragraph 219a bald Geschichte

Justizminister Buschmann hat einen Referentenentwurf zur Streichung von Paragraph 219a vorgelegt. Damit schafft die Ampelkoalition dringend benötigte Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte. Sie müssen über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen. Das ist keine Werbung, sondern Aufklärung. Damit Frauen und Paare selbstbestimmt entscheiden können.

„Mit der Streichung des Paragraphen 219a schafft die Ampelkoalition ein Relikt aus der Kaiserzeit ab. Damit haben Ärztinnen und Ärzte künftig die benötigte Rechtssicherheit, um über Schwangerschaftsabbrüche auch auf ihren Internetseiten zu informieren. Das war höchste Zeit. Auch für die Frauen, die nun endlich ungehinderten Zugang zu Informationen haben, sollten sie sich in einer Konfliktsituation für einen solchen Eingriff entscheiden. Wir ermöglichen künftig Ärzten sachgerechte Aufklärung, ohne Strafverfolgung fürchten zu müssen und unterstützen Frauen dabei, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen. Endlich können wir in dieser Ampelkoalition die Modernisierung unseres Rechtsstaats vornehmen, die einer fortschrittlichen, verantwortungsbewussten und vielfältigen Gesellschaft entspricht.“

Statement von Dirk Wiese auf spdfraktion.de