Planungssicherheit für Kommunen bei der Umsatzsteuer

Das Bundesministerium der Finanzen hat gestern angekündigt, die Übergangsfrist für die Umsatzbesteuerung von öffentlichen Einrichtungen bis Ende 2022 zu verlängern. Damit kommt es den Forderungen vieler Kommunen nach und sorgt für einen geordneten Übergang. In der gewonnenen Zeit können die offenen Fragen zur Neuregelung im Austausch mit allen Beteiligten geklärt werden. Wir begrüßen die Verlängerung, für die wir uns im Sinne der Kommunen eingesetzt haben. Für die Kommunen ist die Entscheidung eine große Erleichterung, für die Bürger entstehen keine neuen Belastungen.

„Die Neuregelung der Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts haben wir bereits mit dem Steueränderungsgesetz 2015 beschlossen. Bei der Neuregelung, die verbindliche Vorgaben des EU-Rechts umsetzt, haben wir erreicht, dass die Zusammenarbeit von Kommunen gesichert wird. So erledigen beispielsweise manche Kommunen die Personalverwaltung anderer Kommunen gegen Kostenerstattung mit. Für solche Formen der Zusammenarbeit sollten Kommunen auch weiterhin keine Umsatzsteuer bezahlen müssen. Dabei haben wir eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 vorgesehen, damit die Betroffenen ausreichend Zeit haben, sich auf die geänderte Rechtslage einzustellen. Vertrete-rinnen und Vertreter von Kommunen berichten uns, dass dennoch viele Fragen ungeklärt sind. So ist etwa nach wie vor unklar, wie hoheitliche Hilfsgeschäfte, zum Beispiel der Verkauf von entwerteten Kfz-Kennzeichen an Schrotthändler, umsatzsteuerrechtlich zu beurteilen sind. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Ankündigung des Bundesministeriums der Finanzen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Übergangsfrist um zwei Jahre verlängert wird. Wichtig ist, dass wir die Verlängerung jetzt so schnell wie möglich im Deutschen Bundestag beschließen.“

Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher,
Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher
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