Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass Bundesjustizministerin Christine Lambrecht schnell handelt, um Rechtsunsicherheiten in der Justiz durch die Corona-Pandemie zu verhindern. Unverschuldete Nachteile wollen wir vermeiden.
„Strafprozesse können grundsätzlich nur für drei Wochen unterbrochen werden. Bei Pandemien wie der Corona-Ausbreitung ist diese Frist zu kurz, wenn Gerichte länger wegen Infektionsschutzmaßnahmen geschlossen sind. Bei Pandemien müssen Strafprozesse deshalb länger unterbrochen werden können, damit Strafprozesse nicht platzen. Dies wollen wir nächste Woche im Bundestag beschließen.
Wer wegen des Corona-Virus Gehaltsausfälle hat wie gerade viele Selbständige, kann unverschuldet Probleme bekommen, seine Miete zahlen zu können. Mieterinnen und Mieter müssen wir davor schützen, dass sie wegen pandemiebedingten Zahlungsverzugs ihre Wohnung oder Gewerberäume verlieren.
Wir wollen Unternehmen Insolvenzanträge ersparen, die eigentlich innerhalb von drei Wochen gestellt werden müssten. Weil die Hilfen der Koalition möglicherweise rasch, aber nicht sofort bei den Unternehmen ankommen, ist die reguläre Drei-Wochen-Frist für die Insolvenzanmeldung zu kurz. Die Insolvenzantragspflicht wollen wir deshalb bis zum 30. September 2020 aussetzen, wenn die Zahlungsunfähigkeit nach dem 13. März 2020 eingetreten ist. Eine entsprechende Regelung wollen wir nächste Woche im Bundestag beschließen.“
Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher auf spdfraktion.de